Bekanntgabe der Schwangerschaft
Wie und wann sag ich’s dem Chef? Alles über die Rechte und Pflichten von Schwangeren und wann sie von der Arbeit frei gestellt werden können.
Da sie als Schwangere im Labor nicht mehr arbeiten durfte, sollte eine Obersteirerin mit fadenscheinigen Vorwürfen entlassen werden.
Die Obersteirerin war als Laborantin tätig, als sie dem Dienstgeber, einem Betrieb im Bezirk Leoben, ihre Schwangerschaft meldete. "Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes sehen in dem Fall vor, dass Arbeitsinspektorat und Betriebsmediziner den Arbeitsplatz überprüfen. Schwangere dürfen für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten nicht mehr eingesetzt werden“, sagt die Leobner AK-Juristin Helga Wider-Jobstmann. Im Labor des Betriebes wird mit gefährlichen Substanzen hantiert, deshalb bestand Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind. Da der Dienstgeber vorerst keinen Ersatzarbeitsplatz anbieten konnte, musste er entsprechend den Bestimmungen die schwangere Laborantin bei voller Bezahlung vom Dienst freistellen.
Das Unternehmen stellte in weiterer Folge zwar einen Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung. Dann aber setzte es seine Energie dazu ein, die Schwangere so schnell wie möglich loszuwerden und warf der Frau in einem kurzen Zeitraum
mehrere Verfehlungen vor.
Die Juristin vermutet, dass "das Dienstverhältnis durch Entlassung enden" sollte. "Schwangere Dienstnehmerinnen haben einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz, der Dienstgeber muss in solchen Fällen die Zustimmung des Gerichts einholen", erklärt Wider-Jobstmann.
Tatsächlich brachte der Dienstgeber eine Klage beim Arbeitsgericht ein. Mit Hilfe der AK konnte im Gerichtsverfahren die Entlassung abgewendet werden, es gab eine Einigung zur Auflösung des Dienstverhältnisses mit Zahlung einer freiwilligen Abfertigung.
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