2.3.2017

Mutter-Kind-Pass-Fristen einhalten

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Alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig gemacht und trotzdem einen Rückforderungsbescheid der GKK erhalten? "Das passiert, wenn die Nachweise über durchgeführte Untersuchungen nicht fristgerecht bei der Sozialversicherung vorgelegt werden", berichtet Birgit Klöckl, Juristin im AK-Gleichstellungsreferat aus ihrer Beratungspraxis. Während der Schwangerschaft sind fünf ärztliche Untersuchungen der Schwangeren vorgesehen. 

So sind die Fristen

Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld müssen Sie fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und die fünf Untersuchungen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes korrekt durchführen lassen und diese auch nachweisen. Achten Sie bitte dringend darauf, die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchführen zu lassen. Die Nichtdurchführung einer Untersuchung (oder mehrerer Untersuchungen), verspätete Untersuchungen sowie das Unterlassen des Nachweises der Untersuchungen bei der Krankenkasse führen zu einer Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes – je nach gewählter Leistungsart ab dem 25., 17., 13. oder 10. Lebensmonat.

Vor Gericht Glück gehabt

Vor kurzem konnte die AK für eine schwer erkrankte Steirerin eine Ausnahme erwirken: Durch die Geburt des dritten Kindes wurde bei ihr eine schwere Autoimmunerkrankung ausgelöst, die ihre Lebenserwartung dramatisch verringert. Das Gericht, vor dem ihr die AK Rechtsschutz gewährt hat, entschied zu ihren Gunsten und erklärte die Rückforderung von 1.518 Euro an Kinderbetreuungsgeld für nicht gerechtfertigt. "Aber das ist eine absolute Ausnahme – im Normalfall sind die Fristen jedenfalls einzuhalten", betont Klöckl.

Tipp/Hinweis/Achtung

Innerhalb der 18. und 22. Schwangerschaftswoche kann im Rahmen des Mutter-Kind-Passes eine einstündige Hebammenberatung in Anspruch genommen werden.

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