Papamonat & Familienzeitbonus
Für wen gilt der Papamonat? In welchem Zeitraum und wie lange kann er genutzt werden? Wie der Papamonat funktioniert, erfahren Sie hier.
Welche Parteien auch immer die neue Bundesregierung bilden werden: AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim weiß, was in puncto Gleichstellung am Arbeitsmarkt die wichtigsten Lösungsansätze wären: Verbesserungen für aktive Väter, Entlastung für Eltern durch einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elternteilzeit für alle sowie gerechtere Entlohnung für Frauen.
Elternteilzeit für alle
Die Elternteilzeit ist eine der besten Möglichkeiten für Mütter wie Väter, ihre Berufstätigkeit bald nach der Geburt eines Kindes wieder aufnehmen zu können und trotzdem genügend Familienzeit zu haben. Im Gegensatz zur Karenz können sie beide Elternteile zugleich in Anspruch nehmen und somit für eine gerechte Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit sorgen. Daher sollte die Elternteilzeit unabhängig von der Betriebsgröße (bisher erst ab 21 MitarbeiterInnen) und von der Zugehörigkeit zum Betrieb (derzeit mindestens drei Jahre inklusive Karenz) allen Eltern zugänglich sein.
Die Wunscharbeitszeit der Österreicherinnen und Österreicher beträgt laut einer aktuellen Befragung der AK Oberösterreich 36 Wochenstunden; gerade Väter kleiner Kinder würden ihre Arbeitszeit gerne reduzieren. Die künftige Bundesregierung möge darauf Rücksicht nehmen und ihre Novelle zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz wieder rückgängig machen. Eine Verlängerung der Arbeitszeit geht total an den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorbei.
Berufstätigkeit der Eltern erfordert eine gut ausgebaute Kinderbetreuung, bei der motivierte und gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen Orte für Kinder schaffen, an denen sich die Kleinen wohlfühlen und auch etwas lernen. Daher sind die Arbeitsbedingungen dieser Berufsgruppen zu verbessern, die Kinderbetreuungsangebote sind flächendeckend bedarfsgerecht zu erweitern, sodass jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Platz in der Krippe, bei Tageseltern und später im Kindergarten bekommen kann. Darauf soll es einen Rechtsanspruch geben, damit Eltern ihren Wiedereinstieg verlässlich planen können. Zum AK-Kinderbetreuungsatlas.
Angemessene Bezahlung bleibt auch weiterhin ein brennendes Thema für alle berufstätigen Frauen. Zwar gibt es das Instrument der Einkommensberichte, um unternehmensintern offenzulegen, wie gerecht Männer und Frauen in der jeweiligen Firma entlohnt werden. Allerdings passiert nichts, wenn das Unternehmen der Verpflichtung zu deren Erstellung nicht nachkommt. Das muss sich ändern – es braucht Sanktionen, wenn keine Berichte vorgelegt werden. Und natürlich bleibt die wichtigste Forderung aufrecht: Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit!
Der mittlerweile erfolgte Rechtsanspruch auf den Papamonat ist eine begrüßenswerte Entwicklung, dem allerdings noch ein weiterer Schritt folgen muss, nämlich eine angemessene Bezahlung.
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