Beschäftigungsverbot
Zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes gibt es spezielle Schutzbestimmungen. Frauen dürfen dadurch jedoch keinen Nachteil haben!
Schwangere bekommen oft zu hören, dass sie in Frühkarenz gehen sollen. Der Arbeitgeber erhofft sich, damit Geld zu sparen. "Eine Zahntechnikerin bekam genau diesen Satz zu hören, da sie mit gefährlichen Stoffen nicht mehr in Kontakt sein darf", schildert AK-Frauenexpertin Birgit Klöckl.
Die Arbeit darf weder die Gesundheit der Mutter noch die des Kindes gefährden. Ist das der Fall, kann die Firmenleitung die Schwangere an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen, jedoch nur im Rahmen des Dienstvertrages. "Andernfalls ist die Schwangere freizustellen und weiter zu bezahlen", sagt die AK-Expertin. Im Zweifel entscheidet das Arbeitsinspektorat, ob ein Beschäftigungsverbot vorliegt.
Liegt unabhängig von der Arbeitsstelle ein medizinischer Grund vor, kann von der entsprechenden Ärztin bzw. dem Arzt eine sofortige Dienstfreistellung ("Frühkarenz") verfügt werden. Für diese Zeit zahlt die zuständige Krankenversicherung bereits Wochengeld.
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