1.2.2018

Recht auf Elternteilzeit bleibt trotz Firmenverkauf

Bei der Rückkehr aus der Kinderkarenz war alles anders: Das Sozialunternehmen, in der die junge Grazerin vor der Babypause als Abteilungsleiterin beschäftigt gewesen war, hatte einen neuen Eigentümer. Und dieser war wohl schlecht beraten. Der neue Chef nahm die Karenzrückkehrerin zwar wieder auf, aber, wie er meinte, als Goodwill-Aktion mit einem neuen Dienstvertrag.

Alle Rechte bleiben

„Bei einem Betriebsübergang bleiben für die Beschäftigten alle Rechte aufrecht“, klärt AK-Juristin Biljana Milanovic auf. Somit war nicht nur der bisherige Dienstvertrag gültig geblieben, sondern auch der Anspruch der jungen Mutter auf Elternteilzeit, den ihr der neue Eigentümer nicht anerkennen wollte. Dieser Anspruch entsteht, wenn man zumindest drei Jahre lang in einem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gearbeitet hat. „Auf unser Einschreiten hin sah der neue Eigentümer seinen Rechtsirrtum ein“, so die Expertin. Die junge Mutter darf nun bis zum siebten Geburtstag ihres Kindes ihre Arbeitszeit im Rahmen der Elternteilzeit reduzieren.

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