2.10.2017

Firma kündigte Arbeiterin nach Fehlgeburt

Bild teilen

Als wäre es nicht schon schlimm genug, dass sie ihr Kind verloren hat, kündigte einer 35-Jährigen auch noch der Arbeitgeber. Die Frau war drei Tage in Krankenstand gegangen, das war dem Chef zu viel. Verzweifelt wandte sich die Expeditarbeiterin an die AK Steiermark. "Vier Wochen nach einer Fehlgeburt darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Die betroffenen Frauen müssen aber eine ärztliche Bestätigung vorlegen, wenn die Firmenleitung das verlangt", erklärt Bernadette Pöcheim, Leiterin der Abteilung Frauen und Gleichstellung.

Gesetzeslücke und Diskriminierung

Bisher gab es keinerlei gesetzlich garantierten Kündigungsschutz für Frauen in dieser Situation. Mit der seit Jänner 2017 geltenden Regelung habe der Gesetzgeber eine Lücke geschlossen, so Pöcheim. Er sei damit einer langjährigen Forderung der AK nachgekommen. 
Werde eine Frau nach den vier Wochen gekündigt, könne diese Kündigung angefochten werden. "Nämlich dann, wenn der Verdacht naheliegt, dass die Frau wegen einer befürchteten neuerlichen Schwangerschaft gekündigt worden ist. Dann handelt es sich nämlich um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes", erläutert Pöcheim. In diesem Falle wird das Gleichbehandlungsgesetz wirksam.

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Wie und wann sag ich’s dem Chef? Alles über die Rechte und Pflichten von Schwangeren und wann sie von der Arbeit frei gestellt werden können.

Frau erhält Kündigung in der Schwangerschaft

Kün­dig­ungs­schutz in der Schwanger­schaft

Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht einfach gekündigt werden. Welche Rechte Sie haben und wie Sie gegen eine rechtswidrige Entlassung vorgehen.

Nach Meldung der Schwangerschaft gibt es besondere Schutzmechanismen in der Arbeit.

Wenn Elternschaft vor Kündigung schützt

Karenz und Elternteilzeit bieten die Möglichkeit, sich intensiv dem Kind zu widmen. Rückkehr in den Job gibt es mit dem speziellen Kündigungsschutz.