Mutter mit Kind.
Mutter mit Kind. © pololia, AdobeStock

Frau verlor Job – wegen Adoption

Nachdem eine Verkäuferin ihren Arbeitgeber von der Adoption eines Kindes in Kenntnis setzte, verlängerte er ihr befristetes Dienstverhältnis, trotz vorheriger Zusage, nicht. Die AK Steiermark machte eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz geltend.

Sechs Jahre wartete Familie H. darauf, dass sich ihr sehnlichster Wunsch erfüllt: die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren. Drei Monate vor ihrem 45. Geburtstag (das Alterslimit für Adoptiveltern liegt bei 45 Jahren, Anm.) erhielt die Frau die Verständigung, dass sie in einer Woche ein Neugeborenes zur Pflege und mit Adoptionsabsicht in ihrer Familie willkommen heißen dürfe.

Dienstverhältnis nicht verlängert

Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Grazerin in einem befristeten Dienstverhältnis in einer kleinen Innenstadtboutique einer internationalen Handels- kette. Bei ihrer Einstellung war ihr mitgeteilt worden, dass eine einjährige Befristung üblich ist und sie ganz bestimmt in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen wird. "Als sie jedoch ordnungsgemäß ihre Adoptionsabsicht und eine Karenz für ihr zukünftiges Adoptivkind meldete, hat der Arbeitgeber sehr plötzlich seine Meinung geändert und auf einer Auflösung bei Ende der Befristung bestanden", schildert AK-Frauenexpertin Christina Poppe-Nestler, an die sich die 44-Jährige in ihrer Verzweiflung wandte.

4.000 Euro Schadenersatz

Denn die Vorgehensweise des Arbeitgebers ist eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Poppe-Nestler: "Frau H. hatte zwei Möglichkeiten: entweder auf den aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses zu beharren – dies notfalls auch mit gerichtlicher Unterstützung – oder die Forderung von Schadenersatz." Da die Grazerin von der Vorgehensweise ihres Arbeitgebers so enttäuscht war, dass sie keinen Wert auf Weiterbeschäftigung legte, forderte die AK Schadenersatz – mit Erfolg: "Wir einigten uns außergerichtlich auf 4.000 Euro", so die Expertin.

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Eltern halten ein schlafendes Neugeborenes in ihrer Hand

Karenz schriftlich melden: Sicher ist sicher

Die meisten Mütter wollen nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Job nehmen. Sie müssen ihre Karenz fristgerecht dem Arbeitgeber melden.

Kleinkind löffelt aus einer Schüssel, Mutter schaut ihm lächelnd zu

Geringfügige Arbeit während der Karenz

Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?

Familie liest am Boden ein Buch

Adoptiv- oder Pflegeeltern

Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.