Familie mit Kindern
Mit Jahresbeginn 2023 werden viele staatliche Familienleistungen erhöht. © Studio Romantic, adobe.stock.com
23.12.2022

Alles neu macht 2023

Die Zeiten des Stillstands sind vorbei: Ab sofort werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus jährlich erhöht. Im Jahr 2023 um 5,8 Prozent.

Die Windeln sind schon wieder teurer geworden – oder es sind mal wieder weniger Stück in einer Packung drin? Und der Skikurs kostet ein halbes Vermögen? Egal wie alt die Kinder sind, Familien sind auf vielerlei Arten von der Teuerung betroffen. Nicht nur einmalig, sondern laufend. Mit Jahresbeginn wurden viele staatliche Familienleistungen erhöht. "Was neu und begrüßenswert daran ist: Ab sofort soll es jährliche Erhöhungen geben", berichtet AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. Bis jeweils Mitte November des laufenden Jahres wird bekanntgegeben, um welchen Faktor im kommenden Jahr erhöht wird. Für 2023 sind es 5,8 Prozent.

Für Bezugszeiträume ab 1.1.2023

Für den Familienzeitbonus, wenn der Papa nach der Geburt für ein Monat daheimbleibt, bedeutet die Anhebung 717 statt 700 Euro. Neu ist auch, dass der Familienzeitbonus bei einer späteren Väterkarenz nicht mehr abgezogen wird.

Das Kinderbetreuungsgeld wird in der Pauschalvariante auf 13.085,25 Euro für einen Elternteil angehoben und auf 16.347,60 Euro, wenn beide Eltern KBG beziehen. Statt 16.200 Euro darf man nun 18.000 Euro pro Jahr dazuverdienen (das entspricht 1.350 Euro brutto/Monat). Die Höchstgrenze des einkommensabhängigen KBG wird auf monatlich rund 2.095 Euro erhöht. Zum einkommensabhängigen KBG darf wie bisher bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden, die mit Jahresbeginn auf 500,91 Euro angehoben wurde.

Die Familienbeihilfe wird erhöht und das Schulstartgeld schon im August ausbezahlt. Auch der Kinderabsetzbetrag wird angepasst und der Steuerabsetzbetrag "Familienbonus plus" rückwirkend mit 1.1.2022 auf 2.000 Euro erhöht (nach dem 18. Geburtstag 650 Euro jährlich).

"Sämtliche Neuerungen außer der Anpassung des Familienbonus plus gelten für Bezugszeiten ab dem 1.1.2023", erklärt die AK-Frauenreferentin.

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