Vater füttert Baby mit Fläschchen
Väter, die in Karenz gehen wollen, können ihre Karenzmeldung bei der AK überprüfen lassen. © Günter Menzl , stock.adobe.com

Zeitliche Lücke bei Elternkarenz kann den Job kosten

Wer in den Genuss jenes Kündigungsschutzes kommen will, der mit einer Elternkarenz verbunden ist, muss sich haargenau an die Regeln halten. Denn schon eine kleine zeitliche Lücke zwischen der Karenz von Mutter und Vater lässt Raum für eine Kündigung.

Kündigung nach Karenzmeldung

Ein Trainer für Deutschkurse wurde Vater und plante im Anschluss an die Karenz seiner Partnerin, selbst in Väterkarenz zu gehen. Gut beraten hielt er sich an die Frist, dem Arbeitgeber seine Karenz im vierten Monat vor dem geplanten Antritt bekanntzugeben. "Dieses Zeitfenster ergibt sich daraus, dass eine Karenz, die nicht direkt im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Mutter beginnt, immer mindestens drei Monate im Vorhinein zu melden ist. Allerdings beginnt der Kündigungsschutz für die Väter erst vier Monate vor dem geplanten Antritt", erklärt Bernadette Pöcheim, Leiterin der AK-Abteilung für Frauen und Gleichstellung. Trotzdem ging der Fall des betroffenen Vaters bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Denn der Mann war gleich nach seiner Karenzmeldung gekündigt worden und konnte seine Karenz gar nie antreten.

Auf Nummer sicher gehen

Streitpunkt mit dem Arbeitgeber war nicht die Karenzmeldung an sich, sondern der Zeitraum, für den sie gelten sollte. Die Kindesmutter hatte näm­lich bis 31. August ihre Karenz gemeldet, der Vater ab dem 3. September. Dazwischen lag im Jahr 2018, in dem sich der Fall ereignet hat, ein für beide Elternteile arbeitsfreies Wochenende. "Das Gesetz sieht allerdings vor, dass die Karenz­teile der Eltern unmittelbar anschließend stattfinden müssen", so Pöcheim. Obwohl auch dem Arbeitgeber klar sein hätte müssen, dass hier eine direkt anschließende Babypause geplant war und man den Mitarbeiter auf den Fehler aufmerksam machen hätte können, diente das "Schlupfloch" dieses Wochenendes letztendlich dazu, den Arbeitnehmer loszuwerden. Der Kündi­gungs­schutz während der Elternkarenz zählt zu den wichtigsten Schutzmaß­nahmen für Väter und Mütter, die ihrem Kind zuliebe die Berufstätigkeit unterbrechen. Niemand soll deswegen seinen Job verlieren. "Das sieht prinzi­piell auch der Gesetzgeber so, bekräftigt Pöcheim. "Aber an die vorge­gebenen Regeln müssen sich trotzdem alle ganz genau halten." Im AK-Gleichstellungs­referat können Väter wie Mütter ihre Karenzmeldung auf Richtigkeit hin über­prüfen lassen – und damit auf Nummer sicher gehen.

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