Vater mit Säugling im Arm.
Vater mit Säugling im Arm. © stock.adobe.com/fizkes, AK Stmk
17.5.2018

Rechenfehler kostete Vater 3.600 Euro

Ein Rechenfehler kam einem Vater teuer zu stehen: Der 45-jährige Techniker vereinbarte mit seinem Dienstgeber eine Elternteilzeit mit einer 20-stündigen Wochenarbeitszeit und bezog parallel Kinderbetreuungsgeld. Der Vater reduzierte zwar sein Stundenausmaß, sodass er weniger verdiente, jedoch hat er die Zuverdienstgrenze falsch berechnet und daher überschritten. Es wurden dem Vater noch dazu vom Dienstgeber Überstunden, die er in den Vormonaten geleistet hatte, verspätet ausbezahlt.

Da entscheidend ist, welche Entgelte der Vater während des Kinderbe­treuungsgeldbezuges erhält, forderte der Versicherungsträger 4.800 Euro aufgrund des Überschreitens der Zuverdienstgrenze zurück. Erst zu diesem Zeitpunkt informierte sich der Mann bei der AK.

4.800 Euro gefordert

"Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Steuerakt des Mannes wieder aufgerollt und die Überstundenzahlungen den richtigen Monaten zugeordnet", erklärt AK-Expertin Birgit Klöckl: "Wir konnten dem Vater dadurch 1.200 Euro ersparen." Bei rechtzeitiger Beratung wäre es aber gar nicht so weit gekommen. Klöckl rät daher, sich bereits während der Karenz und vor allem vor Vereinbarung einer Elternteilzeit genau über die Zuverdienstgrenzen zum Kinderbetreuungsgeld zu informieren, da die Regelungen sehr kompliziert ausgestaltet sind.

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