Familie: Beihilfen & Förderungen
Kinderbetreuungsbeihilfe, Familiengeld, Wochengeld, Familienhärteausgleich und Zuschüsse.
Die Berufstätigkeit beider Eltern setzt eine passende Kinderbetreuung voraus – und die kostet entsprechend viel. Für Familien, deren Haushaltseinkommen nicht so groß ist, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, vorausgesetzt, sie kümmern sich aktiv darum. Ein Wegweiser durch den Förderdschungel, rechtzeitig zu Anmeldezeit, die in Graz am 27. Jänner 2020 beginnt.
"Es zahlt sich gar nicht aus, dass ich arbeiten gehe – der Großteil des Geldes ginge ohnehin für die Kinderbetreuung drauf." Mit diesem Argument verlängern manche Eltern, meist Mütter, jene Familienphase, in der sie vollständig auf ihre Erwerbstätigkeit verzichten. Die Rechnung dafür wird ihnen allerdings in späteren Lebensphasen serviert: Falls ihre Partnerschaft zerbrechen sollte und sie plötzlich ohne eigenes Einkommen dastehen. Aber auch in der Pension, wenn sich herausstellt, dass die eigene Altersvorsorge nicht reicht, um davon leben zu können. "Das ist der Grund, warum die Arbeiterkammer die Berufstätigkeit von Eltern für so wesentlich hält", erklärt Bernadette Pöcheim, Leiterin der AK-Abteilung Beruf und Familie. "Wir sehen aber natürlich auch das finanzielle Problem, das manche Familien haben. Daher ist es uns wichtig, dass alle Betroffenen Bescheid wissen, welche Fördermöglichkeiten es für Kinderbetreuung gibt."
Für Kinder von null bis drei Jahren (und später für Hortkinder ab 6 Jahren) gibt es die Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark, wenn sie regelmäßig eine Betreuungseinrichtung besuchen. Diese beträgt derzeit monatlich maximal 65,30 Euro und ist beim Land Steiermark bis spätestens drei Monate nach Betreuungsbeginn zu beantragen. Formulare hat die Einrichtung oder man kann sie downloaden. Während der Kindergartenzeit – von drei bis sechs Jahren – gelten für die ganze Steiermark sozial gestaffelte Elternbeiträge, nicht nur im Kindergarten, sondern auch bei Tageseltern. Das letzte Kindergartenjahr ist verpflichtend und gratis.
In der Stadt Graz gibt es (auch in zahlreichen nichtstädtischen Einrichtungen im Stadtgebiet) ein eigenes Tarifsystem mit ermäßigten Beiträgen für Familien mit geringerem Einkommen. Voraussetzung dafür ist, dass das zu betreuende Kind und mindestens ein Elternteil ihren Hauptwohnsitz in Graz haben. Die Stadt Graz unterstützt auch nicht so vermögenden Eltern, die eine flexible Kurzzeitbetreuung für ihre Kinder benötigen, indem sie verbilligte 20-Stunden-Blöcke anbietet. "Auch Gemeinden fördern manchmal die Kinderbetreuung und Unternehmen jene der Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern", erklärt Pöcheim. "Auf der Gemeinde oder beim Betriebsrat erfährt man Näheres dazu."
In bestimmten Fällen gewährt auch das Arbeitsmarktservice eine Kinderbetreuungsbeihilfe. Auf diese Beihilfe gibt es keinen Rechtsanspruch – aber höflich fragen kann sich lohnen. Fragen zu Förderungsmöglichkeiten zur Kinderbetreuung beantworten auch die Mitarbeiterinnen der Kinderdrehscheibe. Und sie helfen nicht zuletzt dabei, einen passenden Betreuungsplatz zu finden.
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