Kündigung innerhalb der Elternteilzeit.
Kündigung innerhalb der Elternteilzeit. © stock.adobe.com/Pololia, AK Stmk
17.5.2017

Recht auf Elternteilzeit vor Gericht erstritten

Rechtzeitig meldete ein steirischer Vater seinem Arbeitgeber seine Absicht, in Elternteilzeit zu gehen. Ab diesem Zeitpunkt war der Mann gesetzlich vor einer Kündigung und Entlassung geschützt. Seinem Arbeitgeber schien die Gesetzeslage jedoch egal zu sein, kurze Zeit später wurde dem Vater nämlich gekündigt. Der Steirer wandte sich an die Arbeiterkammer Steiermark, die den Fall vor Gericht brachte und gleich in erster Instanz gewann. 

Gesetzlicher Anspruch

"Der Anspruch auf Elternteilzeit ist zeitlich befristet bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes. Er muss gewährt werden, wenn der Elternteil bisher mindestens drei Jahre in der Firma gearbeitet hat und diese mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt", so AK-Frauenrechtsexpertin Biljana Milanovic. "Der Vater hatte also gesetzlichen Anspruch auf die Elternteilzeit."

Rechtzeitig melden

Die Elternteilzeit ist spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber zu melden. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt bereits vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit. Die Firmenleitung hat auf die Betreuungspflichten der Mutter oder des Vaters Rücksicht zu nehmen. Diese haben den Rechtsanspruch, zur vorhergehenden Normalarbeitszeit zurückzukehren. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, sollten sich die Betroffenen rasch melden: "Im Arbeitsrecht herrschen kurze Fristen für Einsprüche", so die AK-Expertin.

Tipp

Sie brauchen Unterstützung? Das Team vom AK-Referat Frauen und Gleichstellung hilft Ihnen gerne weiter: 05-7799-2590 oder frauenreferat@akstmk.at .

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