18.5.2017

Frauen.Management. Report 2017: Wo sind die Frauen?

Bild teilen

Die Luft in den Aufsichtsratsgremien und den Management-Etagen bleibt für steirische Frauen weiterhin dünn, wie der steirische Frauen.Management. Report 2017 zeigt. "In Österreich wären gesetzlichen Zielvorgaben wünschenswert. Deutschland zeigt, dass die Quote wirkt", sagt AK-Präsident Josef Pesserl: "Da derzeit keine europaweite Regelung absehbar ist, sollte Österreich die Initiative ergreifen und verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat setzen." 182 steirische Betriebe wurden im Auftrag von FELIN_female leaders initiative auf ihren Anteil an Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene untersucht. 72 Unternehmen haben sich an der schriftlichen bzw. mündlichen Umfrage zur zweiten Führungsebene beteiligt.  

Die wichtigsten Ergebnisse 

  • 11 Prozent Frauenanteil in den TOP 100 Unternehmen in der Steiermark in der ersten Führungsebene
  • 62 Prozent der Unternehmen innerhalb der TOP 100 haben keine Frau in der ersten Führungsebene 
  • 10 Prozent Frauenanteil in den Aufsichtsräten der TOP 100 Unternehmen in der Steiermark 
  • 16 Prozent kumulierter Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den drei börsennotierten Unternehmen, keine Frau im Aufsichtsrat 
  • 27 Prozent sind Frauen in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften des Landes Steiermark 
  • 39 Prozent sind Frauen in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Graz 
  • 18 Prozent sind Frauen in der zweiten Führungsebene in den TOP 100 Betrieben in der Steiermark 
  • 32 Prozent Frauenanteil in der zweiten Führungsebene der Beteiligungsgesellschaften von Land und Stadt (kumuliert)

Zielvorgaben und Sanktionen

Für Bernadette Pöcheim, Leiterin des AK-Frauenreferats ist klar, dass es verbindliche Zielvorgaben braucht, "denn der Anteil der erwerbstätigen Frauen muss sich endlich auch in den Führungspositionen widerspiegeln". Wesentlich sei, dass Sanktionen wie z.B. der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, ein Mahnverfahren oder ein Eintrag ins Firmenbuch vorgesehen werden. "Wichtig sind auch Firmenleitbilder, welche Frauen in Führungspositionen bzw. Diversität als Unternehmensziel definieren", so Pöcheim: "Zudem führen auch transparente, formale Auswahlkriterien dazu, dass Frauen "leichter" in Führungspositionen kommen."

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Kündigung innerhalb der Elternteilzeit.

Recht auf Elternteilzeit vor Gericht erstritten

Erfolgreich vertrat die Arbeiterkammer Steiermark einen Vater vor Gericht. Der Steirer war in der Elternteilzeit unrechtmäßig gekündigt worden.

Nicht nur 8 Wochen vor und nach der Geburt gelten bestimmte Regeln im Job. Auch währenddessen.

Mutterschutz – was ist das?

Mutterschutz ist nicht nur das Beschäftigungsverbot 8 Wochen vor und nach der Geburt. Das sind auch Bestimmungen während der Schwangerschaft.

Frauen passen oft nicht in die Mannschaft

Österreichs Wirtschaft ist nach wie vor eine Männerbastion. Das zeigt die AK-Studie "Frauen. Management.Report 2016".