Mehr Erwerbsarbeit – weniger Stress
Finanzielle Engpässe und zu wenig Auszeiten stressen berufstätige Mütter – aber nicht das Ausmaß der Stunden, in denen sie erwerbstätig sind.
Weder Väter noch Mütter noch werdende Eltern dürfen im Arbeitsleben aufgrund ihres Familienstandes diskriminiert werden. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen Betriebsrat und Arbeiterkammer.
"Sie sind ja noch jung – Sie wollen sicher in nächster Zeit eine Familie gründen, oder?" Diskriminierung von Eltern am Arbeitsplatz beginnt oft schon, bevor sich das erste Kind ankündigt. Sie reicht von indiskreten Fragen beim Vorstellungsgespräch über schlechtere Aufstiegschancen bis zur Verweigerung einer Verlängerung des Arbeitsvertrages. "Das Problem ist, dass viele Väter und Mütter gar nicht über ihre Rechte Bescheid wissen und aus Angst um ihren Arbeitsplatz Diskriminierung hinnehmen", berichtet AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim aus ihrer Erfahrung. Das Gleichbehandlungsgesetz hingegen legt ganz klar fest, in welchen Bereichen eine Schlechterstellung (werdender) Eltern verboten ist: Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses ebenso wie bei der Festsetzung des Entgelts (inklusive Prämien und freiwilliger Sozialleistungen des Arbeitgebers), bei Aus- und Weiterbildung, Beförderung und den üblichen Arbeitsbedingungen sowie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
"Ein kritischer Zeitpunkt ist die Rückkehr aus einer Elternkarenz", betont Pöcheim. "Da lebt das vorherige Dienstverhältnis wieder auf, es darf also keine Schlechterstellung in Bezug auf die Gehaltsstufe oder den Tätigkeitsbereich geben! Und man hat Vorrang gegenüber der Ersatzkraft, die für die Zeit der Karenz eingestellt wurde." Nach der Rückkehr besteht noch ein vierwöchiger Kündigungs- und Entlassungsschutz und auch in weiterer Folge ist eine Versetzung oder Kündigung bloß aufgrund der neuen Familienverhältnisse unzulässig. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten dürfen nicht von Elternschaft abhängig gemacht werden und niemand darf vom Führungskräfteseminar ausgeschlossen werden, weil für sie oder ihn wohl ohnehin nur die Familie wichtig sei. "Nicht immer ist der Gang vor Gericht nötig", erklärt Pöcheim. "Oft reicht es schon, den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, dass man trotz Elternschaft am beruflichen Weiterkommen interessiert ist und dass man um seine Rechte Bescheid weiß."
Letzteres ist zugegebenermaßen nicht immer ganz einfach: Oft ist den Vätern und Müttern nicht klar, welche Art von Veränderung im beruflichen Bereich gerade noch erlaubt ist und welche schon in den Bereich der Diskriminierung fällt. "Im Zweifelsfall ruhig beim Betriebsrat oder in der Arbeiterkammer nachfragen!", rät die AK-Gleichstellungsreferentin.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich führt gerade eine Befragung unter 7.000 (potentiellen) Eltern durch, um Fakten zur Diskriminierung von Eltern am Arbeitsplatz zu sammeln.
Eine Broschüre zum Thema steht bereits zum Download bereit.
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