Internationaler Frauentag: Viel erreicht – viel bleibt zu tun
Der Frauentag erinnert an den Kampf der Frauen um Wahlrecht, gerechte Arbeitsbedingungen und gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.
Die Abschaffung der Bildungskarenz in ihrer jetzigen Form bringt so manchen Lebensplan durcheinander. Was Eltern stattdessen tun können.
Eine Bildungskarenz in Verlängerung der Elternkarenz, ein sanfter Wiedereinstieg mit einer Bildungsmaßnahme, die häufig auch online absolviert wurde. So sah bis vor Kurzem der Plan für viele Wiedereinsteiger:innen, meist Mütter, aus. Doch die Bildungskarenz in ihrer jetzigen Form ist Geschichte; neue Anträge wurden nur mehr bis zum 31. März 2025 akzeptiert. Wer die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber jedoch schon vor dem 28. Februar geschlossen hat, kann seinen Antrag auf Weiterbildungsgeld beim AMS noch bis 31. Mai einbringen. Für viele ist dieses Zeitkorsett zu knapp, sie müssen sich rasch eine Alternative überlegen.
"Wer aktuell in Karenz ist und dem Arbeitgeber nur ein Jahr Karenz gemeldet hat, kann diese einmal verlängern, wenn er das rechtzeitig, also maximal drei Monate vor dem Ablauf der bisher geplanten Karenz tut", erklärt Bernadette Pöcheim, Frauenreferentin der AK Steiermark. Denn eine einmalige Verlängerung der Karenz ist möglich, eine Verkürzung jedoch nicht.
Eltern, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG) beziehen, erhalten nach dessen Auslaufen kein Geld mehr. Wer allerdings das pauschale KBG bezieht, kann sich das restliche Kapital über einen längeren Zeitraum ausbezahlen lassen. Das bedeutet monatlich weniger Geld im Börsel, aber eine Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Bezugs.
Bezieher:innen des einkommensabhängigen KBGs können sich kostenlos mit dem Partner mitversichern, wenn sie entweder verheiratet sind oder schon seit mindestens zehn Monaten am selben Hauptwohnsitz miteinander leben.
Eine Alternative besteht in einem früheren beruflichen Wiedereinstieg, aber in Elternteilzeit. "Das Mindeststundenausmaß für eine Elternteilzeit beträgt zwölf Wochenstunden – dieses Zeitausmaß hätten die meisten wohl auch in ihre Kurse während der Elternkarenz investiert", erläutert Pöcheim. In Elternteilzeit können Vater und Mutter auch zugleich gehen.
Wer eine ganz spezielle Ausbildung unbedingt machen wollte und diese jetzt aufgrund der Abschaffung der Bildungskarenz nicht absolvieren kann, soll die Hoffnung nicht aufgeben: Für 2026 ist ja eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz angedacht, sie soll nur explizit nicht im Anschluss an eine Elternkarenz erlaubt sein.
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