Über ihre Pensionen von morgen entscheiden Frauen schon heute
Ob gesetzliche Pension oder betriebliche Altersvorsorge: Frauen hinken nach. Die AK versucht nun, Frauen Überlegungen zur Pension näher zu bringen.
Die Elternteilzeit, das flexibelste Instrument für einen individuellen beruflichen Wiedereinstieg, ist 20 Jahre alt. Leider wissen noch nicht alle Eltern im Detail, welche Fülle an Möglichkeiten ihnen die Elternteilzeit bieten würde. Abhilfe schafft eine Beratung im Referat Frau, Beruf und Familie der AK.
Sie feiern ihre Lehrabschlussprüfung, legen die Matura ab, starten mit ihrem ersten Job oder besuchen die Universität: Jene Kinder, deren Eltern die Pioniere der Elternteilzeit in Österreich waren. Doch obwohl die Elternteilzeit 20 Jahre nach ihrer Einführung schon ein bewährtes, vielfach in Anspruch genommenes Angebot für einen sanfteren beruflichen Wiedereinstieg nach der Babypause ist, schöpfen Mütter und Väter noch nicht ihr volles Potential aus.
"Manche Eltern wissen nicht, dass sie gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können – obwohl das vielen Familien den Alltag erleichtern würde und eine gerechte Verteilung der Familienarbeit und der Erwerbsarbeit ermöglichen würde", erklärt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. "Da nicht beide Eltern gleichzeitig in Karenz gehen können, glauben viele, das sei bei der Elternteilzeit auch nicht möglich."
Die Elternteilzeit erfordert eine Stundenreduktion von mindestens 20 Prozent, berechnet von der Arbeitszeit vor Antritt. Mindestens müssen 12 Stunden gearbeitet werden. "Aber es gibt auch eine zusätzliche Variante, nämlich die alleinige Veränderung der Lage der Arbeitszeit, also beispielsweise nur mehr Frühschicht oder einen späteren Arbeitsbeginn, wenn sich der Weg in die Kinderkrippe vor Beginn der üblichen Arbeitszeit nicht ausgeht", führt Pöcheim aus.
Wer sein Arbeitspensum sozusagen mit dem Kind mitwachsen lassen möchte, kann mit dem Arbeitgeber einen Stufenplan vereinbaren – und behält sich zur Sicherheit die einmalige Veränderungsmöglichkeit der Elternteilzeit-Vereinbarung auf.
Voraussetzung für einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit sind mindestens drei Jahre beim selben Arbeitgeber (die Karenz zählt dazu) und dass das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat. "Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Mütter und Väter trotzdem eine Elternteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, sie haben nur keinen Anspruch darauf", betont Pöcheim.
Vor jeder Elternteilzeitvereinbarung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch in der Arbeiterkammer – am besten mit beiden Elternteilen gemeinsam. "Noch arbeiten nur vier Prozent der Paare mit Kindern unter 15 Jahren beide in Teilzeit. In puncto gerechter Verteilung der Familienarbeit besteht auch nach 20 Jahren noch viel Aufholbedarf", erklärt die AK-Frauenreferentin.
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