Eltern im Job vor Diskriminierung geschützt
(Werdende) Eltern dürfen im Arbeitsleben aufgrund ihres Familienstandes nicht diskriminiert werden. Betriebsrat und AK helfen im Diskriminierungsfall.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die AK Wien haben ein Arbeitszeitmodell entwickelt, mit dem das Familieneinkommen erhalten bleibt, gleichzeitig aber die bezahlte und die unbezahlte Arbeit gerecht verteilt werden. Kernpunkt ist ein Ausmaß an Erwerbstätigkeit von 28 bis 30 Wochenstunden für beide Elternteile. Dafür bekämen – finanziert über den Familienlastenausgleichsfonds FLAF – beide Elternteile eine steuerfreie Pauschale von monatlich 250 Euro, maximal bis zum 4. Geburtstag ihres letzten Kindes. Auch für Alleinerziehende ist diese Pauschale im Modell vorgesehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge würden von der Vollarbeitszeit berechnet und dem Dienstgeber teilweise vom AMS rückerstattet (wie bei der Bildungsteilzeit). Mehrstunden müssten zeitnah in Form von Zeitausgleich verbraucht werden, damit die Arbeitszeit nicht wieder über die Hintertür erweitert wird. "Die Modellrechnung des INEQ-Instituts zeigen, dass bei jenen Paaren, wo der Mann bisher 40 Wochenstunden gearbeitet hat und die Frau 20 – also eine sehr häufige Aufteilung –, das monatliche Haushaltseinkommen im Schnitt um 357 Euro steigen würde", erklärt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. Selbst wenn die Frau bisher schon 30 Stunden gearbeitet hat und der Mann in Vollzeit, wäre ein kleines Plus zu erwarten. "Für mehr Geschlechtergerechtigkeit kann das Familienarbeitszeitmodell aber nur dann sorgen, wenn die Männer ihre gewonnene Zeit auch in die Familienarbeit investieren!", betont Pöcheim.
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