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Väter sollen stärker in die Kinderbetreuung eingebunden werden. Dafür ist aus Sicht der AK aber auch der Ausbau von Betreuungseinrichtungen notwendig. © dusanpetkovic1, stock.adobe.com
2.10.2023

Elternkarenz neu: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz könnte helfen

Die bevorstehende Änderung der Karenzregelung soll die Väterbeteiligung erhöhen. Prinzipiell eine gute Idee, in der Praxis braucht es aber noch bessere Rahmenbedingungen. Die Neuregelung gilt für Geburten ab 1.1.2024.

Das fröhliche Kleinkind am Arm des Vaters, beide lächeln einander zu. So sieht die Traumvorstellung aus. Viele Väter sehen aber trotz Rechtsanspruchs immer noch keine Möglichkeit für eine Babyzeit daheim, sei es, weil sie wissen, dass ihr Arbeitgeber die Unterbrechung gar nicht gerne sieht, sei es, weil die Mutter des Kindes mit ihrem Job das Einkommen des Vaters nicht ersetzen kann. Trotzdem erfordert eine Neuregelung der Karenz, dass sich Mutter und Vater die Zeit, in der sie daheim beim Kind bleiben, teilen: Einer EU-Richtlinie folgend soll für Geburten ab Jahresbeginn 2024 der Anspruch auf Elternkarenz auf die Zeit bis zum vollendeten 22. Lebensmonat des Kindes gekürzt werden, wenn nur ein Elternteil in Karenz geht. "Die Grundidee, Väter stärker in die Kinderbetreuung einzubinden und damit die Mütter für ihre Berufstätigkeit freizuspielen, ist eine sehr gute und da soll der Staat auch lenkend eingreifen", betont AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöchheim. "Sie kann aber nur funktionieren, wenn gleichzeitig die Kinderbetreuung ausgebaut wird. Gerade bei den unter Dreijährigen zeigt unser aktueller AK-Kinderbetreuungsatlas in den ländlichen Regionen enormen Aufholbedarf."

Alleinerzieherinnen behalten den Karenzanspruch bis zum 2. Geburtstag.

"Höchste Zeit für Rechtsanspruch"

Eine Teilung der Karenz ist längst möglich und Väter, die sich gerne einbringen wollen und die auch finanziell die Möglichkeit dazu haben, übernehmen schon jetzt einen Teil der Karenz. Leider auch oft nur die zwei Monate, in denen sie dann jenen Teil des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beziehen, der sonst verfallen würde. "Väter sind herzlich eingeladen, sich auch länger einzubringen", betont die AK-Gleichstellungsreferentin.

Schon beim Kinderbetreuungsgeld, das ja von der Karenz unabhängig bezogen werden kann, ist ein Teil davon für den Vater reserviert – und verfällt nicht selten. Ähnliches ist bei zwingender Teilung der Karenz zu befürchten – und dann brauchen mehr Kinder noch früher einen Platz in der Kinderkrippe oder bei der Tagesmutter.

Für alle Eltern wäre es eine Hilfe, wenn das Kinderbetreuungsangebot rasch ausgebaut würde. "Die Arbeiterkammer setzt sich seit Jahren für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein", so Pöcheim. "Jetzt ist es höchste Zeit."

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