Familie mit Kindern
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14.7.2025

Familienzeit, Karenz, Elternteilzeit – wie sie sich auf Urlaubsansprüche auswirken

In erster Linie sollte der Urlaub der Erholung dienen. Kommt ein Baby auf die Welt, ermöglicht er der Familie gemeinsame Zeit, aber auch Flexibilität in der Planung einer überlappenden Babypause.

Sonderurlaub nach Geburt

Je nach Kollektivvertrag erhalten Väter um die Geburt ihres Kindes bis zu drei Tage Sonderurlaub. Wie lange genau, lässt sich in der AK telefonisch erfragen. Die Mutter befindet sich zu dieser Zeit im Mutterschutz.

Urlaub und Papamonat

Während des Papamonats, der offiziell "Familienzeit" heißt, erwirbt der Vater keinen Urlaubsanspruch. In jenem Kalenderjahr, in dem er nach der Geburt seines Kindes diese Form der Auszeit nimmt, stehen ihm nur die Urlaubstage für elf Monate zu.

Urlaub und Karenz

Egal ob Vater oder Mutter: Während einer Elternkarenz entstehen keine Urlaubsansprüche, selbst wenn das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Geht man also mit August in Karenz und bleibt bis Jahresende, stehen für dieses Jahr nur die Urlaubstage, die bis Juli anfallen, zur Verfügung.

Für die Zeit des Mutterschutzes hingegen (acht Wochen vor und nach der Geburt, zwölf bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburt) entsteht auch ein Anspruch auf Erholungsurlaub, nämlich 2,5 Werktage pro Monat.

Urlaub vor dem Mutterschutz

Oft raten Arbeitgeber werdenden Müttern dazu, doch noch vor Beginn des Mutterschutzes ihren Urlaub aufzubrauchen, weil das Arbeiten in der Schwangerschaft zunehmend beschwerlich wird. "Die Entscheidung, auf diesen Vorschlag einzugehen liegt bei der Arbeitnehmerin, denn ein Urlaub muss beidseitig vereinbart werden", betont AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim. "Wer aber später vorhat, über das gesetzlich erlaubte Überlappungsmonat hinausgehend gleichzeitig mit dem zweiten Elternteil daheimzubleiben, sollte die Urlaubstage aufsparen." Eine Beratung im Referat Frau, Beruf und Familie in der AK sichert der Familie den optimalen Ablauf.

Urlaub und Elternteilzeit

Da der Urlaub nicht stundenweise, sondern nur tageweise verbraucht werden kann, ist ein noch zu Zeiten der Vollzeitbeschäftigung angefallener Urlaubstag in der Elternteilzeit dann weniger wert: Hat ein Urlaubstag vor der Elternteilzeit beispielsweise noch acht Arbeitsstunden ersetzt, ist er danach vielleicht nur mehr vier oder fünf Stunden "wert". Wer etwa in der Elternteilzeit fix nur mehr eine Drei-Tage-Woche hat, erhält dann auch nur 15 Urlaubstage im Jahr.

"Jede Art von Babypause muss gründlich geplant werden – auch, aber nicht nur in Bezug auf Urlaubsansprüche", erklärt Pöcheim. "Wir bieten allen werdenden Eltern, die AK-Mitglieder sind, eine umfassende Beratung und gemeinsame Planung an."

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