Frauen verlieren zwei Urlaubswochen
Buben ab zehn Jahren und Männer haben täglich eine gute Stunde mehr Freizeit als Mädchen und Frauen, zeigt eine Studie.
Leicht ist das Leben als berufstätige Mutter immer noch nicht, aber wer heute ein Baby bekommt und gleichzeitig seine Karriere weiterverfolgt, findet schon deutlich bessere Bedingungen vor als vor ein paar Jahrzehnten. Ein paar Beispiele für Erleichterungen.
Mit 1.1. 2010 wurde in Österreich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eingeführt. Wer in den sechs Monaten vor Beginn des Mutterschutzes ununterbrochen vollversichert erwerbstätig war, kann bis zum vollendeten zwölften Lebensmonat des Kindes (bei Partnerbeteiligung 14.) monatlich je nach vorherigem Einkommen bis zu 2.300 Euro an Kinderbetreuungsgeld beziehen. "Damit erhalten auch gutverdienende Frauen eine angemessene Ersatzleistung zu ihrem Gehalt – und die Bereitschaft der Väter, in Karenz zu gehen, steigt", erklärt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim.
Für Geburten ab dem 1. August 2019 werden Karenzzeiten auf Gehaltsvorrückungen und andere Leistungen, die von der Dienstzeit abhängen, voll angerechnet: Kündigungsfristen, Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Davor gab es je nach Kollektivvertrag unterschiedliche Regelungen, eine Anrechnung auf die Gehaltsvorrückung musste explizit im Kollektivvertrag vorgesehen sein; für die restlichen Ansprüche zählten oft nur 10 Monate der ersten Elternkarenz.
In Bezug auf ihre Pensionszeiten besser gestellt sind Mütter seit dem 1.1.2005: Ihnen werden, sofern sie dazwischen kein weiteres Kind bekommen, die ersten 48 Lebensmonate als Kindererziehungszeit für die Pension angerechnet; in dieser Zeit zahlt der Staat auf ihr Pensionskonto ein. Kehren sie währenddessen wieder in ihren Job zurück, erhalten sie diese staatlichen Pensionsbeiträge zusätzlich zu jenen, die sie aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit einzahlen.
War es früher vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig, ob Frauen nach der Babypause in Teilzeit zurückzukehren konnten, gibt es heute ab einer bestimmten Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer beim selben Arbeitgeber einen Rechtsanspruch darauf – für beide Elternteile, sogar gleichzeitig. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine freiwillige Elternteilzeit vereinbaren. "Die Elternteilzeit ist das flexibelste Instrument für den Wiedereinstieg und wir raten allen Paaren, sie zumindest in Erwägung zu ziehen", betont AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. "Wir helfen ihnen gerne in der Beratung weiter."
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