Licht und Schatten in der steirischen Kinderbetreuung
Der 12. AK-Kinderbetreuungsatlas der zeigt, wie es um die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark bestellt ist.
Viele Väter gehen nur zwei Monate in Karenz, weil sie gar nicht wissen, dass sie auch länger daheimbleiben könnten. Auch der Bezug des Kinderbetreuungsgelds ist flexibler als viele Paare denken. Ein Überblick anlässlich des Vatertags.
Zwölf plus zwei – so lautet ein gängiges Modell für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG). Bis zum vollendeten zwölften Lebensmonat des Babys bleibt die Mutter zu Hause, der Vater bis zum vollendeten 14. "Die Verlängerung um zwei Monate steht den Paaren zwar nur dann zu, wenn auch der Vater mindestens zwei Monate KBG bezieht, die Aufteilung könnte aber auch sechs plus acht oder sieben plus sieben heißen", erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim.
Beim Kontomodell gilt für einen Elternteil allein ein Zeitrahmen von zwölf bis 28 Monaten. Bezieht der zweite ebenfalls Kinderbetreuungsgeld, erstreckt sich der Rahmen von 15 bis 35 Monat und es gibt um 20 Prozent mehr Geld. Teilen sich Mutter und Vater den Kinderbetreuungsgeldbezug – egal bei welchem Modell – annähernd gleich auf (60:40 gilt auch als gerecht), steht jedem Elternteil auf Antrag ein Partnerschaftsbonus von 500 Euro zu.
Auch wenn es nicht ums (Kinderbetreuungs-)Geld, sondern um die gemeinsame Zeit mit dem Kind geht, haben Väter mehr Möglichkeiten als üblicherweise genutzt: Eine arbeitsrechtliche Karenz ist für einen Elternteil allein nur bis zum vollendeten 22. Lebensmonat des Kindes möglich, gehen aber beide in Karenz, erstreckt sich die Frist bis zum vollendeten 24. Lebensmonat. Auch hier sind die zwei Monate nur das Mindestmaß für die Väterbeteiligung; Papas können beispielsweise auch ein ganzes Jahr in Karenz gehen, wenn die Mutter entsprechend kürzer daheimbleibt. Eltern dürfen sich mit ihren Karenzzeiten maximal zweimal abwechseln und beim ersten Wechsel einen Monat überlappend beim Kind bleiben.
Ausschließlich den Vätern steht die Familienzeit (üblicherweise als Papamonat bezeichnet) zu – inklusive Familienzeitbonus, also der Geldleistung während des Papamonats. "Ein Papamonat kann 28, 30 oder 31 Tage dauern. Die Dauer richtet sich nach der Länge des aktuellen Kalendermonats", erklärt Pöcheim. Wer beispielsweise vom 4. Februar bis 3. März sein Papamonat nimmt, hat nur 28 Tage; vom 17. Juli bis 16. August sind es 31 Tage.
Im Papamonat, während einer Väterkarenz und während einer Elternteilzeit gilt für Väter ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
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