Papamonat
Vater mit Kleinkind © dusanpetkovic1, stock.adobe.com
13.5.2026

Papamonat immer genau planen

Bei der Familienzeit, im Volksmund Papamonat genannt, sind einige Voraussetzungen zu beachten – ein Überblick.

Väter, die von Anfang an viel Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten, haben – im Gegensatz zu ihren eigenen Vätern – bereits mehrere arbeitsrechtliche Möglichkeiten dazu: vom Papamonat über die Väterkarenz bis hin zum eigenen Anspruch auf Elternteilzeit.

Die kürzeste Auszeit vom Job stellt der Papamonat dar. Für dessen Bezug gibt es ein paar Regeln zu beachten, bei Fragen steht das Referat Frau, Familie und Beruf der AK Steiermark zu Verfügung:

Meldefristen

Für die Familienzeit gelten drei Meldefristen: drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin ist der Arbeitgeber über den geplanten Papamonat zu informieren. Sofort nach der Geburt des Kindes muss diese dem Arbeitgeber gemeldet werden und dann innerhalb der ersten Lebenswoche des Kindes, wann genau der Papamonat angetreten wird.

Was heißt hier Monat?

Die Familienzeit dauert genau einen Monat. Also beispielsweise vom 14. April bis 13. Mai oder vom 7. Juni bis 6. Juli. Deshalb kann er 28, in Schaltjahren bei Antritt im Februar 29, 30 oder 31 Tage dauern, ohne dass sich die Väter die genaue Anzahl der Tage aussuchen können.

Möglicher Zeitraum

Der Papamonat muss während der Zeit des Mutterschutzes In Anspruch genommen werden, also üblicherweise in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen oder Frühgeburten 12 Wochen). Er muss noch während des Mutterschutzes enden. Derzeit läuft gerade ein Gerichtsverfahren zu einem Fall, bei dem der Papamonat zu spät geendet hat.

Frühester Antrittszeitpunkt – samt Ausnahme

Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist jener Tag, an dem Mutter und Kind aus dem Spital heimkommen; bei Hausgeburten kann die Familienzeit gleich am Tag nach der Geburt beginnen. "In letzter Zeit haben sich immer wieder Familien beraten lassen, deren Neugeborenes aufgrund von Komplikationen länger im Spital bleiben musste“, berichtet AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. "In diesen Fällen können Väter auch während des Spitalsaufenthaltes ihres Kindes den Papamonat antreten, müssen sich allerdings vom Krankenhaus schriftlich bestätigen lassen, dass sie täglich mindestens zwei Stunden dort mit ihrem Kind verbringen. Diese Bestätigung muss bereits für den ersten Tag des Papamonats eingeholt werden."

Deckungsgleich mit Geldleistung

Der Familienzeitbonus, also die Geldleistung während der Familienzeit (derzeit in der Höhe von 54,87 Euro täglich) kann nur im selben Zeitraum bezogen werden, wie die Familienzeit in Anspruch genommen wird. Er muss bis 121 Tage nach der Geburt extra bei der Krankenkasse beantragt werden und wird im Nachhinein ausbezahlt. Um den Familienzeitbonus erhalten zu können, muss der Vater vor der Geburt seines Kindes sechs Monate durchgehend erwerbstätig gewesen sein.

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