Vorsichtig optimistisch und zielorientiert: Die Sicht der Jungen auf die Arbeitswelt
Die 7. Steirische Jugendstudie der ARGE Jugend gegen Rassismus und Gewalt zeigt auch, dass Mädchen vorsichtiger hoffen.
Wer um eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension oder um Pflegegeld ansucht, erlebt bei der Begutachtung vielfach eine unangenehme Situation, Frauen häufiger als Männer. Das zeigt eine aktuelle Studie. Schulungen und Entflechtung der Zuständigkeiten könnten Abhilfe schaffen.
Was viele Beraterinnen und Berater der Arbeiterkammer aufgrund ihrer Berufserfahrung geahnt haben, wurde nun auch wissenschaftlich nachgewiesen: Die Begutachtung von Antragstellern und Antragstellerinnen auf eine Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) oder Invaliditätspension (Arbeiter) sowie auf Pflegegeld wird nicht selten als respektlos und diskriminierend erlebt. Bei der Befragung von 817 Betroffenen durch das Forschungsinstitut Foresight im Auftrag der AK Oberösterreich hat sich gezeigt, dass 70 Prozent jener Personen, die im vergangenen Jahrzehnt um eine BU- oder I-Pension angesucht haben, die Untersuchung als wenig bis gar nicht respektvoll erlebt haben (beim Pflegegeld-Antrag waren es 42 Prozent).
54 Prozent der Antragstellenden haben sich im Zuge der Untersuchung in ihrer Würde verletzt gefühlt – bei den Frauen waren es sogar zwei Drittel. Zudem wurde den Frauen häufiger unterstellt, ihre Beeinträchtigungen zu simulieren: 48 Prozent im Vergleich zu 33 Prozent bei den Männern. Fast die Hälfte der Frauen (und 31 Prozent der Männer) berichteten davon, die Untersuchung als einschüchternd erlebt zu haben.
Im Jahr 2024 wurde einem guten Viertel der männlichen Antragsteller auf BU- und I-Pensionen die entsprechende Leistung zuerkannt, bei den Frauen waren es nur 17,5 Prozent.
"Diese Zahlen lassen vermuten, dass hier eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vorliegen könnte – und dieser Missstand sollte schnellstmöglich geklärt und gegebenenfalls behoben werden", fordert die Gleichstellungsreferentin der AK Steiermark, Bernadette Pöcheim.
Verbesserungsmöglichkeiten wären spezielle Schulungen für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVA, die derartige Anträge bearbeiten, sowie die Schaffung einer eigenen, von der PVA unabhängigen Begutachtungsstelle.
Da mehr als jeder zweite von der AK Oberösterreich dem Sozialgericht vorgelegte BU- und I-Pensionsbescheid vom Gericht beanstandet wurde, sollten die Entscheidungskriterien der PVA zudem transparenter gestaltet werden. "Die ärztlichen Entscheidungen sollten nach einheitlichen Standards nachvollziehbar begründet werden – und das Gutachten den Betroffenen zugänglich gemacht werden", fordert Pöcheim
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