Vater mit Baby
Väter in Österreich nehmen für ihren Nachwuchs nur relativ selten eine Auszeit vom Job. © New Africa, stock.adobe.com
11.12.2025

Halbe-halbe am Wickeltisch

Nur selten und nur kurz unterbrechen Österreichs Väter statistisch gesehen ihre Berufstätigkeit zugunsten einer Babypause. Dabei gibt es für eine gerechte Verteilung des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs sogar 1.000 Euro Partnerschaftsbonus.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd) halbe-halbe aufteilen, sorgen für Gerechtigkeit in der Familie. Berufliche Nachteile, die sich aus einer Unterbrechung des Erwerbslebens zugunsten der Kindererziehung ergeben, werden fair verteilt – und sie sind erfahrungsgemäß kleiner, weil weder Vater noch Mutter lange weg vom Job sind. Beide genießen die Vorteile, selbst für ihr Kind sorgen zu können und eine Bindung zu ihm aufzubauen. Was Familien, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes gleichwertig aufteilen, oft gar nicht wissen: Sie werden dafür mit dem Partnerschaftsbonus in der Höhe von zwei Mal 500 Euro belohnt.

Mindestens 124 Tage

"Voraussetzung für die Auszahlung des Partnerschaftsbonus ist die Aufteilung des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs im Verhältnis 50:50 bis 60:40", erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim. Jeder Elternteil muss dabei mindestens 124 Tage lang – also gut vier Monate – KBG bezogen haben. (Achtung: Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs müssen nicht unbedingt mit den Zeiten der arbeitsrechtlichen Elternkarenz übereinstimmen! Fragen dazu beantwortet das Referat Frau, Beruf und Familie in der AK.)

Eigener Antrag

Um den Partnerschaftsbonus beziehen zu können, ist es nicht nur notwendig, dass Väter und Mütter von dieser Möglichkeit wissen, sie müssen den Bonus auch aktiv bei ihrem Sozialversicherungsträger beantragen. Und zwar jeder für sich bei der eigenen Krankenkasse, entweder gleich zusammen mit dem Antrag auf KBG oder spätestens binnen 124 Tagen ab dem letzten Tag der maximal möglichen Kinderbetreuungsgeld-Bezugsdauer für beide Elternteile. "Am einfachsten ist ein gleichzeitiger Antrag mit dem KBG, aber wer sich nicht sicher ist, ob jetzt noch ein Antrag im Nachhinein möglich ist, kann sich gerne in der AK beraten lassen – wir errechnen den Stichtag dafür", so das Angebot der AK-Gleichstellungsreferentin. Ausbezahlt wird erst nach Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs.

Der Antrag an die ÖGK ist hier zu finden.

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