Familie liest am Boden ein Buch
Unterstützungsleistungen für Familien wurden an die Inflation angepasst. © Halfpoint, stock.adobe.com
9.10.2024

Mehr Geld in teuren Zeiten

Familienzeitbonus, Kinderbetreuungsgeld und Schulstartgeld wurden mit Jahresbeginn an die Inflation angepasst. Teurer wird allerdings auch die Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte.

An das Gute gewöhnt man sich leicht. So auch daran, dass staatliche Unterstützungen alljährlich angehoben werden. Selbstverständlich ist das nicht: Das Kinderbetreuungsgeld und die Familienbeihilfe blieben beispielsweise seit 2017 beziehungsweise 2018 gleich, bevor an der Wende von 2022 zu 2023 der erfreuliche Beschluss gefasst wurde, keine einmalige Erhöhung durchzuführen, sondern in Hinkunft eine jährliche Anpassung durchzuführen. "Die Kosten der Familien sind auch entsprechend gestiegen", betont AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim.

Neue Zahlen auf einen Blick

Der Tagsatz für den Familienzeitbonus, die Geldleistung während des "Papamonats" wurde mit Jahresbeginn (nach der erst kürzlich erfolgten Verdoppelung) auf 52,46 Euro angehoben. Rund 1.570 Euro bekommen die Papas ab 2024, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes einen Monat lang daheim kräftig mit anpacken.

Wer sich für die Konto-Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheidet, bekommt statt bisher 13.085,25 Euro ab Jänner 14.355,45 Euro insgesamt. Beteiligt sich der zweite Elternteil am Kinderbetreuungsgeldbezug, gibt es nun 17.934,48 Euro statt bisher 16.347,60 Euro.

Das einkommensabhängige KBG wurde von maximal 69,83 Euro täglich auf 76,60 Euro angehoben; das bedeutet einen monatlichen Bezug von ca. 2.300 Euro.

Auch die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und das Schulstartgeld wurden um denselben Faktor (mal 1,097) angehoben.

Info beim Frühstück abholen

Wer geringfügig beschäftigt ist, sich aber um den vergünstigten Preis freiwillig kranken- und pensionsversichern möchte, zahlt seit 1. Jänner 2024 73,20 Euro pro Monat. Im vergangenen Jahr waren es noch 70,72 Euro gewesen. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 500,91 Euro auf 518,44 Euro erhöht.

Auch jener Betrag, von dem aus die Pensionsleistung während der Kinderbetreuungszeiten berechnet wird, ist gestiegen: von 2.090,61 Euro auf 2.163,78 Euro.

Wer sich nun fragt, ob und wann er diese Leistungen beziehen kann, holt sich die Information am besten beim Infofrühstück Familie & Beruf am 11. Jänner um 9 Uhr 30 im Kammersaal in Graz – oder bei einem der 14 weiteren Infofrühstücke im Jahr 2024.

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