Gerechte Verteilung wäre möglich
Wenn Männer, die Arbeitszeit reduzieren wollen, Stunden an Frauen abgeben, die länger arbeiten wollen, wäre das ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit.
Corona hat zu einem Rückschritt in der Berufstätigkeit von Müttern geführt; die Väterbeteiligung befindet sich schon länger im Sinkflug. Licht am Horizont zeigt sich beim Partnerschaftsbonus.
Über 17 Jahre liefert das Wiedereinstiegsmonitoring, das die L&R Sozialforschung im Auftrag der AK Wien durchführt, Daten über die Rückkehr nach einer Elternkarenz in das Berufsleben. Zum ersten Mal im gesamten Betrachtungszeitraum ist die Wiedereinstiegsquote der Frauen nach der Karenz gesunken. Aktuell verglichen wurden Arbeitnehmerinnen mit Geburten im 4. Quartal 2017 und solche mit Geburten im 4. Quartal 2018, womit saisonale Unterschiede ausgeschlossen werden können. Diejenigen mit den früheren Geburten kamen noch vor Beginn der Pandemie aus der arbeitsrechtlichen Karenz zurück, die mit dem 2. Geburtstag endet. Das waren immerhin 67,5 Prozent. In Pandemiezeiten kehrten dann nur mehr 64,5 Prozent innerhalb dieser Frist an ihren Arbeitsplatz zurück. Bei Arbeiterinnen sank die ohnehin niedrige Rückkehrquote von 46,6 auf 41,8 Prozent.
Besonders in den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Reinigung stiegen vergleichsweise weniger Frauen bald wieder ein. "Dabei handelt es sich durchwegs um Branchen, die besonders stark von den Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt betroffen waren", erklärt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim.
Der ebenso festgestellte Rückgang der Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung und -erziehung ist keine Folge der Pandemie; er hat nämlich bereits im Jahr 2018 begonnen und setzt sich seitdem sukzessive fort.
Zwar ist der Anteil jener Väter gesunken, die sich am Kinderbetreuungsgeldbezug beteiligen; leicht gestiegen ist allerdings jener Anteil an Elternpaaren, die sich den Kinderbetreuungsgeldbezug annähernd gerecht aufteilen, bei denen die Väter also nicht nur das Mindestmaß an Babypause nehmen. "Das lässt sich durch den mit März 2017 eingeführten Partnerschaftsbonus erklären", so Pöcheim. "Teilen sich Mutter und Vater den Bezug des Kinderbetreuungsgeld im Verhältnis 50:50 oder maximal 60:40, steht jedem Elternteil der Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro zu."
Bei der Aufteilung der Elternkarenz spielt das Geld verständlicherweise eine wesentliche Rolle: "Das zeigt sich auch daran, dass in Familien, in denen die Frau gut verdient, der Mann eher in Karenz geht und Kinderbetreuungsgeld bezieh", erläutert die AK-Frauenreferentin. Ein Grund mehr, der für geschlechtergerechte Gehälter spricht.
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