Das Familienarbeitszeitmodell als Chance für alle
Beim Arbeitszeitmodell von ÖGB und AK bleibt das Familieneinkommen erhalten, gleichzeitig werden aber bezahlte und unbezahlte Arbeit gerecht verteilt.
Vor dem Gesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Die Realität der Arbeitswelt sieht nicht immer so aus – und zwar in jedem Lebensalter. Für sämtliche Altersgruppen bietet das AK-Gleichstellungsreferat Hilfe an, um sich gegen Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz zu wehren.
Von der Wiege bis zur Bahre des Berufslebens, also vom ersten Praktikum bis zum Tag der Pensionierung, sehen die Mitarbeiterinnen des AK-Gleichstellungsreferates in ihrer täglichen Arbeit, dass die grundsätzliche Gleichberechtigung noch keine Garantie für eine Gleichbehandlung gibt.
In typischen Frauenberufen werden Pflichtpraktikantinnen oft mit einem Taschengeld abgespeist, in technischen Berufen gibt es wesentlich öfter einen üblichen Monatslohn für Einsteiger. Wer im Praktikum eine arbeitsrechtlich unerlaubte Behandlung erfährt, kann – und soll – sich an die AK wenden. "Junge Frauen in unsicheren Positionen erleben auch immer wieder sexuelle Belästigung. Auch da verhelfen wir ihnen zu ihrem Recht und vertreten sie vor Gericht“, erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim.
Im ersten regulären Arbeitsverhältnis angekommen begegnet Frauen auch heute noch, dass Kollegen für die gleiche Arbeit besser bezahlt werden. "Die Einführung der Einkommensberichte für Großbetriebe war ein erster Schritt zur Einkommenstransparenz – und wir bemühen uns weiter um klare Verhältnisse", versichert die AK-Gleichstellungsreferentin. Auch eine einzelne Frau, die sich ungerecht entlohnt fühlt, kann sich an die AK wenden.
Mit der ersten Schwangerschaft erfolgt nicht selten auch ein Karriereknick. Wer nach der Elternkarenz nicht gleichwertig weiterbeschäftigt wird, findet ebenfalls in der AK einen starken Partner auf dem Weg zur Gerechtigkeit. "Hier braucht es auch starke Partner daheim, die selbst in Karenz gehen und parallel zur Mutter in Elternteilzeit. Je öfter Väter mit anpacken, desto seltener werden Arbeitgeber eine Bewerberin aufgrund einer möglichen Mutterschaft ablehnen", so Pöcheim. Denn diese Form der Benachteiligung findet noch statt, auch wenn sie als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verboten ist.
Die Mutterschaft ist es auch, die neben der ungleichen Bezahlung dazu beiträgt, dass die Frauenpensionen so niedrig sind. "Die Kinderbetreuung gerecht zu teilen und das Pensionssplitting in Anspruch zu nehmen, kann schon ein Stück weit Gerechtigkeit schaffen. Auch zum Pensionssplitting beraten wir gerne."
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