Familienzeit, Karenz, Elternteilzeit – wie sie sich auf Urlaubsansprüche auswirken
Urlaub sollte der Erholung dienen. Kommt ein Baby, ermöglicht er der Familie gemeinsame Zeit, aber auch Flexibilität in der Planung einer Babypause.
Bei den Alterspensionen zeigt sich nach wie vor eine große Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Es gibt jedoch auch Anzeichen für Verbesserungen – und ab 2026 die neue Möglichkeit der Teilpension.
Die Zeiten der Gleichstellung sind in der Altersversorgung noch nicht wirklich angebrochen, aber erste Vorboten sind bemerkbar: So zeigt die aktuelle Jahresstatistik der Pensionsversicherungsanstalt PVA, dass die durchschnittliche Alterspension (Neuzugänge) der Österreicherinnen im Jahr 2024 bei 1.825,89 Euro lag und somit erneut gestiegen ist. Allerdings bekommt der durchschnittliche Mann 2.762,05 Euro, also um ein Drittel mehr. Auch dieser Gender Pension Gap hat sich minimal verringert: Die Lücke zwischen Frauen- und Männerpensionen ist von 2023 auf 2024 von 36,6 Prozent auf 33,9 Prozent gesunken. "Die Tendenz geht in die richtige Richtung, aber von gleichen finanziellen Verhältnissen im Alter sind wir noch weit entfernt", betont AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim.
Positive Entwicklungen zeigen sich auch beim Zeitpunkt, zu dem die Alterspension angetreten wird: Frauen gingen im vergangenen Jahr im Schnitt mit 61 Jahren in Pension (ausgenommen Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen). Im Jahr davor lag das Antrittsalter noch bei 60,6 Jahren. Die Männer sind nach wie vor später dran: 2024 waren sie beim Antritt einer Alterspension durchschnittlich 63,4 Jahre alt (2023: 63,3 Jahre).
"Ab Jänner 2026 können Frauen wie Männer mit dem neuen Modell der Teilpension flexibler in den Ruhestand treten", stellt die AK-Frauenreferentin in Aussicht. Wer bereits pensionsberechtigt ist, aber noch nicht vollständig aus dem Berufsleben aussteigen möchte, kann mit diesem neuen Modell bei einem Arbeitsausmaß von 25 bis 75 Prozent der bisherigen Stundenanzahl sowohl einen Teil der Pension als auch den anteiligen Lohn beziehen. Es zählt die Anspruchsberechtigung auf Alterspension, Korridorpension, Langversichertenpension oder Schwerarbeitspension. "Während der Teilpension werden weiterhin Beiträge in die Pensionsversicherung einbezahlt, wodurch sich die spätere Vollpension erhöht. Das neue Modell ist gerade für Frauen, deren Pension noch zu niedrig ist, um davon leben zu können, die aber nicht mehr Vollzeit arbeiten können oder möchten, eine interessante Option", erklärt Pöcheim. Voraussetzung ist ein Antrag bei der PVA.
© 2025 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0