Vorsichtig optimistisch und zielorientiert: Die Sicht der Jungen auf die Arbeitswelt
Die 7. Steirische Jugendstudie der ARGE Jugend gegen Rassismus und Gewalt zeigt auch, dass Mädchen vorsichtiger hoffen.
Das gelbe Büchlein für den Eltern-Kind-Pass ist ein Auslaufmodell und soll ab Oktober ersetzt werden. Die für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes notwendigen Untersuchungen sind auch künftig genauso vollständig und fristgerecht nachzuweisen.
Um die Länge einer Schwangerschaft verzögert sich die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes: Geplant war die Einführung mit 1. Jänner 2026, der jetzige Zeitplan sieht als Stichtag den 1. Oktober 2026 vor. Alle Schwangerschaften, die ab diesem Tag ärztlich festgestellt werden, sind in elektronischer Form zu dokumentieren; die Mütter erhalten kein Papierheft mehr. Die Daten der Babys folgen mit etwas Verzögerung: Sie werden für Geburten ab dem 1. März 2027 elektronisch erfasst. Grund dafür sind technische Herausforderungen.
Das vorgeschriebene Untersuchungsprogramm, das Mütter (und ihr Baby) für einen vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld absolvieren müssen, ist unabhängig von der äußeren Form des Eltern-Kind-Passes – also ob elektronisch oder auf Papier – der Krankenversicherung nachzuweisen. Dazu zählen fünf Untersuchungen vor der Geburt und fünf danach (bei Mehrlingen für jedes Kind extra nachzuweisen). Werden diese nicht vollständig durchgeführt oder der Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB usw.) fristgerecht gemeldet, wird das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro gekürzt. "Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, wird dieser Betrag jeweils von beiden einbehalten, also insgesamt 2.600 Euro", warnt die AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim.
Fristgerecht eingereicht bedeutet beim Eltern-Kind-Pass: Die vorgeburtlichen Untersuchungen werden bei der Antragstellung auf KBG vorgelegt, die weiteren fünf Untersuchungen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes. "Es empfiehlt sich, die Formblätter im Eltern-Kind-Pass zu kopieren und bei der Krankenkasse einzureichen. Die Originale bleiben im Heft und können so auf Verlangen nochmals vorgelegt werden", rät Pöcheim. "Beim Nachweis der Untersuchungen soll der künftige eEKP einen deutlichen Vorteil bringen: Die absolvierten Untersuchungen sind für die Krankenkasse dann automatisch einsehbar und müssen nicht mehr extra nachgewiesen werden."
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