9.8.2016

Junge Frau, Kopftuch oder Behinderung als Jobfalle

Mehrfachdiskriminierung_ Blick in den Kammersaal

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35 bis 60 Fälle von mehrfacher Diskriminierung in der Arbeitswelt landen pro Jahr vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Eine Veranstaltung mit Workshop-Charakter  im Grazer Kammersaal präsentierte Beispiele und zeigte konkrete Handlungsmöglichkeiten auf.

AK-Präsident Josef Pesserl  bezeichnete Diskriminierung als ein weit verbreitetes Phänomen in unserer Gesellschaft. Oft seien sich Täter ihres Verhaltens nicht bewusst, daher gelte es Lösungen zu suchen, damit Diskriminierung gar nicht stattfindet.

Männerdominierte Branchen und Hilfsarbeitsmarkt

Laut Simone Philipp vom ETC Graz (Europäisches Trainingszentrum für Menschenrechte und Demokratie) häufen sich Fälle von Mehrfachdiskriminierungen besonders in männerdominierten Branchen, öffentlichen Einrichtungen und am Hilfsarbeitsmarkt. In männerdominierten Bereichen seien besonders Frauen im gebärfähigem Alter, Kopftuchträgerinnen und Personen mit Behinderungen betroffen. Entgelt- und Aufstiegsdiskriminierungen bewirken weniger Einkommen und „Sackgassenkarrieren“. Die Handlungsspielräume für Frauen mit Betreuungspflichten seien oft sehr beschränkt, bedauerte Philipp. Aufgrund der existenziellen Bedrohung verzichten Opfer häufig auf den Rechtsweg.

Die Leiterin der AK-Abteilung Frauen und Gleichstellung, Mag. Bernadette Pöcheim, führte in ihrem Impulsreferat aus, dass die Diskriminierung schon bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses beginne, weil nur Frauen oder nur Männer für einen bestimmten Job gesucht werden. Besonders im Handel sei es für Frauen im höheren Alter schwierig, einen neuen Job zu bekommen,  wie die dayli-Pleite gezeigt habe. Dasselbe gelte für Frauen mit mehreren Kindern. „Der Klassiker bei Bewerbungsgesprächen ist die Frage nach der Familienplanung.“ 

Probleme bei  Rechtdurchsetzung

ÖGB-Landesfrauensekretärin Manuela KUnst, Cornelia Amon-Konrath, AK-Präsident Josef Pesserl, Mag. Christina Poppe-Nestler, Simone Philipp und Dr. Klaus Starl (ETC Graz), Elke Lujansky-Lammer und Mag. Bernadette Pöcheim.

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Punkto Entgeltdiskriminierung kritisierte die AK-Expertin, dass Männern viel eher Vordienstzeiten und Zusatzqualifikationen angerechnet werden. Beim Wiedereinstieg nach der Karenz werden Frauen häufig in niedrigere Verwendungsgruppen heruntergestuft, während Männer, die in Karenz gehen wollen, vom Arbeitgeber schlechtere Karriereaussichten avisiert erhalten.

Eine Rechtdurchsetzung im aufrechten Dienstverhältnis sei oft schwierig, da die betroffenen Personen Angst vor Sanktionen oder Kündigungen hätten. Als weitere Probleme klagte Pöcheim über langwierige Verfahren, unsensible Richter und geringe Schadenersatzsummen.

Kopftuch und Hautfarbe

Cornelia Amon-Konrath von der Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich berichtete erst von einem OGH-Urteil zur Mehrfachdiskriminierung.  Dabei wurde einem als „Tschuschenweib“ beschimpften Friseurlehrling insgesamt 1.300 Euro immatrieller Schadenersatz zugesprochen, zumal der Arbeitgeber die junge Frau nach ihren sexuellen Vorlieben ausgefragt hatte. Insgesamt 35 bis 60 Fälle von Mehrfachdiskriminierungen werden pro Jahr bekannt. Als Beispiele präsentierte sie in der anschließenden Workshop-Runde eine Nichtanstellung wegen Kopftuch oder die Belästigung eines Mannes wegen dunkler Hautfarbe.

Elke Lujansky-Lammer vom Regionalbüro Steiermark berichtete, das Gesetz zähle sechs Gründe auf, bei denen Diskriminierung in der Arbeitswelt verboten ist: Geschlecht, Alter, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung sowie Behinderung und präsentierte in ihrem Vortrag typische Kombinationsfälle (Downloads in der Infobox rechts).

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