Schwangere hält Besen
Für schwangere Arbeitnehmerinnen gelten besondere Schutzbestimmungen. © LanaK, stock.adobe.com

Schwangerschaft: Besondere Zeit – besondere Rechtslage

Schwangere Frauen muten sich am Arbeitsplatz oft zu viel zu – so lautet die Grundaussage einer kürzlich veröffentlichten Studie der Washington State University in Vancouver. Die Studienautoren haben dafür 400 Frauen interviewt, die einerseits einen körperlich anspruchsvollen Job ausüben und die andererseits gerade ein Baby erwartet haben. Eine Nachfrage bei Bernadette Pöcheim, der Frauenreferentin der AK Steiermark, ergibt ein anderes Bild: "Ich habe in meinen Beratungen den Eindruck, dass die meisten werdenden Mütter sehr verantwortungsvoll vorgehen und gut auf sich und ihr Baby schauen." Jede Schwangere ist in Österreich durch das Mutterschutz­gesetz vor Gefahren am Arbeitsplatz geschützt – und sollte auch darauf bestehen, keine gefährlichen Arbeiten mehr ausführen zu müssen. Voraus­setzung für die Anerkennung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit ist aller­dings, dass sie dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft offiziell mitteilt. Das sollte sie so rasch wie möglich tun.

Gut informieren!

Beachten kann man allerdings nur jene gesetzlichen Regelungen, die man kennt. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der AK-Frauenreferentin wichtig, dass sich Frauen über ihre Rechte informieren. "Grundsätzlich ist laut Mutterschutz­gesetz nur jene Form von Arbeit erlaubt, die weder für die Gesundheit der Mutter noch für das Kind gefährlich ist", erklärt Pöcheim. "Ganz konkret heißt das, dass keine Überstunden gemacht werden dürfen, keine Nachtdienste geleistet, keine schweren Lasten gehoben und dass nicht mit gesundheits­gefährdenden Stoffen hantiert werden darf. Im Umfeld schwangerer Arbeitnehmerinnen darf auch nicht geraucht werden." Für Schichtbetriebe, Krankenanstalten und beispielsweise Theater gelten allerdings Ausnahme­regelungen, über die man sich in der AK informieren kann. "Jede Frau, die sich nicht sicher ist, ob die von ihr geleistete Arbeit in der Schwangerschaft zumutbar ist oder nicht, kann und soll sich so schnell wie möglich an den Betriebsrat oder das Frauenreferat der Arbeiterkammer wenden", betont Pöcheim. Denn Schonung ist wichtig: Jene Kanadierinnen, die sich nicht trauten, wegen ihrer Schwangerschaft auf Rücksichtnahme am Arbeitsplatz zu bestehen, hatten laut Studienergebnis fast dreimal so viele Arbeitsunfälle erlitten wie jene, die auf ihren Rechten bestanden hatten.

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