Schwangere musste sich Anfeindungen der Chefin gefallen lassen.
Schwangere musste sich Anfeindungen der Chefin gefallen lassen. © AdobeStock/Michael Eichler, AK Stmk

Diskriminiert: Chefin musste 4.500 Euro zahlen

Mit einem Arbeitsunfall habe sie überhaupt kein Problem, das könne bei der Arbeit jederzeit passieren. Was aber wirklich ein Problem darstelle, sei die Schwangerschaft, denn sie denke "im Traum nicht daran, eine Schwangere durchzufüttern und mitzuschleppen" – das bekam Rosina R. von ihrer Chefin zu hören, als sie ihre Schwangerschaft meldete. Die Reinigungskraft war ein knappes Monat bei einer Gebäudereinigungsfirma teilzeitbeschäftigt, als sie sich eine massive Handverletzung zuzog. Bei der Untersuchung in der Notaufnahme des UKH wurde bei ihr die Schwangerschaft festgestellt. Als sich die junge Frau bei ihrer Vorgesetzten telefonisch wegen des Arbeitsunfalles meldete und auch von der Schwangerschaft berichtete, eskalierte das Gespräch wie eingangs schon geschrieben und gipfelte darin, dass die Chefin das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflöste.

Diskriminierung kommt teuer

Aufgrund dieser Anfeindungen wandte sich die junge Frau an die AK. "Es darf niemand aufgrund der Tatsache, dass er Kinder hat bzw. bald bekommen wird, bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses diskriminiert werden", erklärt AK-Frauenexpertin Christina Poppe-Nestler. Die Reinigungskraft erhielt nach Intervention der AK Steiermark 4.500 Euro als Schadenersatz wegen des entstandenen Vermögensschadens und der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung.

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