Frauen stehen in der Arbeitswelt nicht oft in der ersten Reihe.
Frauen stehen in der Arbeitswelt nicht oft in der ersten Reihe. © stock.adobe.com/BENIS, AK Stmk

Frauenquote: Gute Idee – ungewisse Entwicklung

Die Quote hat einen Vorteil: Sie wirkt. In staatsnahen Betrieben, wo ein Mindestanteil an Frauen schon im Jahr 2011 als Selbstverpflichtung beschlossen wurde, sitzen unter den KapitalvertreterInnen der Aufsichtsräte bereits mehr als 40 Prozent weibliche Mitglieder. Zu diesen Betrieben gehört die Asfinag ebenso wie die Spanische Hofreitschule. In der Privatwirtschaft, die vom neuen Gesetz betroffen ist, waren es bisher erst rund 18 Prozent. Mit Jahresbeginn 2018 trat das Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen im Aufsichtsrat (GFMA-G) in Kraft, das eine Mindestquote von 30 Prozent festlegt. Diese gilt übrigens für Frauen in männerdominierten Branchen ebenso wie für Männer in Frauendomänen.

Drei Voraussetzungen

Umgesetzt wird die neue Regelung erst im Laufe der Zeit, weil die Quote erst jeweils bei einer neuen Wahl oder Entsendung in den Aufsichtsrat erfüllt werden muss. Werden zu wenige Frauen gewählt, muss das entsprechende Aufsichtsratsmandat unbesetzt bleiben. Eine ähnliche Sanktion hat auch Deutschland eingeführt.

Im neuen österreichischen Gesetz gilt die Quote jedenfalls nur unter drei Voraussetzungen:

  1. Es muss sich um ein börsennotiertes Unternehmen oder eines mit laufend mehr als 1.000 Beschäftigten handeln; erfasst sind auch GmbHs, Genossenschaften und sogenannte Europäische Gesellschaften.
  2. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens 6 KapitalvertreterInnen bestehen; nicht in die Quote einberechnet sind die ArbeitnehmervertreterInnen.
  3. In der Belegschaft muss der Frauenanteil zumindest 20 Prozent betragen.

Verkleinern oder umstrukturieren

Damit lässt das Gesetz mehrere Möglichkeiten zur Umgehung der Quote offen, erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim: "Wird der Aufsichtsrat verkleinert oder durch Umstrukturierung der Firma die Arbeitnehmeranzahl pro Unternehmen auf weniger als 1.000 gesenkt, entgeht man der Quote."

Ein bisschen Geduld wird vonnöten sein, um die langfristigen Auswirkungen des Gesetzes auf die rund 200 davon betroffenen österreichischen Unternehmen beobachten zu können. Würde sich die Situation jedoch unverändert weiterentwickeln, wäre eine reale Gleichstellung erst zur Mitte des Jahrhunderts zu erwarten. "Die Quote ist daher dringend notwendig", betont die AK-Gleichstellungsreferentin. "Und wir werden aufmerksam beobachten, wie die Unternehmen damit umgehen!"

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