Was Frauen bei Änderung der AMS-Praxis blühen kann
Wird die Verantwortung für Arbeitsvermittlung an Künstliche Intelligenz abgegeben, bleibt die Chance für Frauen auf AMS-Förderungen auf der Strecke.
"Er hat halt besser verhandelt" oder "sie arbeitet ja nur in Teilzeit" – mit diesen (unerlaubten) Argumenten wird immer noch die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen gerechtfertigt. Wie ungerecht die Entlohnungssituation aktuell ist, zeigt ein aktueller Rechnungshofbericht: Im Jahr 2019 (2020er-Daten gibt es ja noch nicht) verdienten Frauen im Schnitt 64 Prozent des durchschnittlichen Männereinkommens. Ganzjährig vollbeschäftigte Frauen erhielten 86 Prozent des mittleren Männereinkommens. Je höher der Frauenanteil in einer Branche, desto niedriger sind dort die Löhne. Annähernde Lohngerechtigkeit mit nur drei Prozent Unterschied gibt es bei den Beamtinnen und Beamten.
Ein Baustein zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit sind die betrieblichen Einkommensberichte, die Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten seit März 2011 alle zwei Jahre vorlegen müssen und in denen sie anonym die mittleren Einkommen je Verwendungsgruppe auflisten müssen. ArbeitnehmerInnen dürfen die Berichte einsehen. Durch die Betriebsgröße sind aber nur 41 Prozent der Beschäftigten darin erfasst – und es gibt keine Sanktionen für die Unternehmen, die ungerecht entlohnen.
"Der Tiger Einkommensbericht ist derzeit noch zahnlos", kritisiert AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim. Sie fordert Nachschärfungen für mehr Biss: "Die Betriebsgröße muss auf 25 Beschäftigte gesenkt werden, dann haben viel mehr Betroffene etwas davon. Und die Berichte sollten formal einheitlich werden, damit man sie auch vergleichen kann." Der zentrale Verbesserungsvorschlag ist jedoch die Aufschlüsselung nach Gehaltsbestandteilen. "Ganz oft geschieht Einkommensdiskriminierung über Prämien und Zulagen, das gehört aufgedeckt." Und, so Pöcheim, es brauche klare Sanktionen bei ungerechter Entlohnung. In Schweden ist das längst üblich.
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