Förderung von Jungfamilien
Wer gilt als Jungfamilie und welche Kriterien gibt es für die Förderung? Die Förderung ist ein 5-Prozent-Zuschuss des Landes für Kredite.
Mit diesem Instrument wird der Erstkäufer (österreichischer Staatsbürger oder ein Gleichgestellter) durch ein Förderungsdarlehen des Landes mit 26-jähriger Laufzeit gefördert. Voraussetzung ist eine freifinanzierte Eigentumswohnung, die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Weiters ein positives ortsplanerisches Gutachten, es müssen wohnbauförderungsrechtliche Qualitätsanforderungen erfüllt sein und die Sicherung der Fertigstellung durch eine Bankgarantie gegeben sein.
Gesamtbaukosten inklusive Grundkosten und Umsatzsteuer dürfen grundsätzlich 2.900 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche nicht übersteigen. Um die Förderung kann längstens bis drei Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden.
Achtung
Das Jahresnettoeinkommen darf für eine Person 46.300 Euro und für zwei Personen 69.450 Euro nicht übersteigen.
Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.400 Euro, bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je 1.080 Euro wird die Förderungshöhe jeweils um 20 %verringert. Allfällige Rechte an einer bisherigen Wohnung sind nachweislich aufzugeben.
Hier finden Sie Infos über die bautechnischen Voraussetzungen der zu fördernden Wohnungen, die Maximaldarlehen - von der die Anzahl der Familienmitglieder und der Bauführung abhängt - und der Verzinsung sowie der Antragsmodalitäten und beizustellenden Unterlagen.
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