Es gibt Förderungen vom Land Steiermark für die Revitalisierung historischer Bauten.
Es gibt Förderungen vom Land Steiermark für die Revitalisierung historischer Bauten. © Kalle Kolodziej - stock.adobe.com, AK Stmk

Revitalisierung historischer Bauten

Für die Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler können Förderungen in Form nicht rückzahlbarer Förderbeträge oder wahlweise Förderungsdarlehen über zehn Jahre mit einer 0,5 prozentigen Verzinsung gewährt werden. 

Das Land Steiermark leistet bei Wohnhäusern nicht rückzahlbare Zuschüsse für die

  • Errichtung von Schutzräumen (Grundschutz)
  • Errichtung von funktionsfähigen Schutzräumen
  • Komplettierung von Schutzräumen zu funktionsfähigen Schutzräumen

Hier finden Sie Informationen zur Höhe der Zuschüsse und den Antragsformalitäten.

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