AK-Analyse: Wohnkosten steigen weiter
Wie wohnt die steirische Bevölkerung und was muss dafür gezahlt werden? Die AK Steiermark wollte es genau wissen und wertete die Mikrozensusdaten aus.
Gefördert wird die Hausstandsgründung (erstmaliger Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände). Die Hausstandsgründung darf noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen (Ausnahme ist ein besonderer Härtefall) und die Förderungswerber müssen österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
Als Jungfamilien gelten Ehepartner mit und ohne Kinder, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch unverheiratete Partner und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen, gelten als Jungfamilie. Familien mit drei oder mehr Kindern oder einem behinderten Kind, im Sinne des Familienausgleichsgesetzes 1967, sowie Schwerbehinderte mit (mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung und unter 35 Lebensjahren) sind Jungfamilien gleichgestellt.
Die Förderung besteht in einem 5-prozentigen Zinsenzuschuss des Landes für Kredite in der Höhe von 7.500 Euro bis 22.500 Euro für Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren, wobei die Gesamtzuschüsse gedeckelt sind. Die Voraussetzungen im Einzelnen.
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