Familie liegt in Wiese
Junge Familien werden bei der Hausstandgründung gefördert. © JackF, stock.adobe.com

Hausstandsgründung von Jungfamilien und Gleichgestellten

Gefördert wird die Hausstandsgründung (erstmaliger Erwerb der er­for­der­li­chen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Ein­rich­tungs­gegenstände). Die Hausstandsgründung darf noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen (Ausnahme ist ein besonderer Härtefall) und die För­de­rungs­werber müssen österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein.

Wer wird gefördert?

Als Jungfamilien gelten Ehepartner mit und ohne Kinder, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch un­ver­hei­ra­tete Partner und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die das 35. Le­bens­jahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind Fa­mi­li­en­beihilfe beziehen, gelten als Jungfamilie. Familien mit drei oder mehr Kindern oder einem behinderten Kind, im Sinne des Familienausgleichsgesetzes 1967, sowie Schwerbehinderte mit (mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung und unter 35 Lebensjahren) sind Jungfamilien gleichgestellt.

Die Förderung besteht in einem 5-prozentigen Zinsenzuschuss des Landes für Kredite in der Höhe von 7.500 Euro bis 22.500 Euro für Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren, wobei die Gesamtzuschüsse gedeckelt sind. Die Vo­raus­set­zun­gen im Einzelnen.  

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