Der Bau von Eigenheimen und Wohnungen in bestehende Gebäude werden gefördert.
Der Bau von Eigenheimen und Wohnungen in bestehende Gebäude werden gefördert. © Monkey Business - stock.adobe.com, AK Stmk

Eigenheimförderung

Es werden der Bau von Eigenheimen und der Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Gebäude gefördert. Um die Förderung können volljährige Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer oder Bau­be­rech­tigte mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte ansuchen bzw. müssen je nach Konstellation dem Förderungswerber nahestehende Per­sonen diese Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen & Höhe

Das Eigenheim muss ganzjährig bewohnt sein. Das Jahresnettoeinkommen (Familieneinkommen) darf für eine Person 40.800 Euro und für zwei Personen 61.200 Euro nicht übersteigen. Für jede weitere Person erhöht sich die Ein­kom­mensgrenze um je 5.400 Euro. Bei Überschreitung dieser Beträge um jeweils 1.080 Euro verringert sich die Förderungshöhe um jeweils 20 Pro­zent­punkte. Das Ansuchen muss vor Abschluss der Bauführung (Erteilung der Benützungsbewilligung) eingereicht werden.

Für die Errichtung von Eigenheimen werden bei Vorliegen bestimmter tech­ni­scher Voraussetzungen Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren, bei einer jährlichen Verzinsung von 1 Prozent dekursiv, gewährt. Die Rückzahlung erfolgt in halbjährlichen Annuitäten (Jahreszahlung an Zinsen und Til­gungs­raten).

Wie hoch ist ein Landesdarlehen?

Die Landesdarlehen betragen für einen Einpersonenhaushalt 30.000, einen Zweipersonenhaushalt 35.000 Euro und für jede weitere nahestehende Person zusätzlich 5.000 Euro. Bei Errichtung eines Eigenheims in einem Sied­lungs­schwer­gebiet oder in Gruppen können jeweils 10.000 Euro und bei be­son­de­ren ökologischen oder nachhaltigen Maßnahmen zusätzlich maximal 8.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Hinweis

Eine Förderung ist auch möglich, wenn durch die Erweiterung eines bestehenden Eigenheimes eine baulich abgeschlossene Wohnung ohne Einbeziehung bestehenden Wohnraumes neu errichtet wird. Näheres und technische Voraussetzungen finden Sie hier

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