Alle Eckdaten rund um die Förderung im Geschosswohnbau.
Alle Eckdaten rund um die Förderung im Geschosswohnbau. © Uwe Annas - stock.adobe.com, AK Stmk

Geschosswohnbau-Förderung

Für die Errichtung von Eigentums-, Mietkauf-, Miet- und Sozialmietwohnungen: Nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge in der Höhe von 2 Prozent, bei "Sozialmietwohnungen" in der Höhe von 3 Prozent zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital (basierend auf einem fiktiven Darlehen in Höhe von 1600 Euro pro Quadratmeter, das in konstanten halbjährlichen Annuitäten über 30 Jahre getilgt wird).

Die Errichtung hat durch gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und Gemeindeverbände zu erfolgen. Förderungswerber haben sich bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung anzumelden oder im Gemeindeamt vormerken zu lassen.

Wer bekommt die Förderung?

Förderungsberechtigt sind bei Eigentumswohnungen österreichische Staatsbürger oder mit ihnen Gleichgestellte (etwa EWR-Bürger, Flüchtlinge), bei Mietwohnungen auch Ausländer.

Hinweis

Das jährliche Nettoeinkommen darf für eine Person 40.800 Euro und für zwei Personen 61.200 Euro nicht übersteigen.

Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.400 Euro. Die Nutzfläche ist mit 90 Quadratmetern für Ein- bis Vier-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10 Quadratmeter, höchstens bis 150 Quadratmeter.

Kauf von geförderten Mietwohnungen

Eine geförderte Mietwohnung, die ab 1994 errichtet wurde, kann nach 10-jähriger, höchstens aber 15-jähriger Miete/Nutzung über Antrag vom Mieter gekauft werden. Dieser muss österreichischer Staatsbürger oder mit ihnen gleichgestellt sein. Hier finden Sie Infos bezüglich der weiteren bautechnischen Voraussetzungen, sowie der Besonderheiten der Förderung von Sozialmietwohnungen.

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