Mutter und Vater schauen auf Baby herab
Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes wurde verschoben. © Antonioguillem, stock.adobe.com
3.11.2026

Eltern-Kind-Pass im Wandel: altes Heftchen, neues Programm

Der elektronische Eltern-Kind-Pass (EKP) wurde um ein Jahr verschoben; das neue Untersuchungsprogramm gilt aber bereits seit 1. Oktober. Wie das (werdende) Eltern in der Übergangsfrist trifft.

Er begleitet die ganz Jungen, ist selbst aber schon 52 Jahre alt: der Eltern-Kind-Pass, früher Mutter-Kind-Pass genannt. Auch wenn er in erster Linie Gesundheitsmaßnahmen für Mutter und Baby umfasst, hat er auch große Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung der Eltern während der Babypause. "Die im EKP vorgeschriebenen Untersuchungen müssen einerseits termingerecht absolviert werden und andererseits rechtzeitig dem Sozialversicherungsträger nachgewiesen werden. Nur wenn beides erledigt ist, haben Eltern Anspruch auf das ungekürzte Kinderbetreuungsgeld", warnt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. Ansonsten werden 1.300 Euro pro Elternteil abgezogen, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Der Versicherungsschutz über das KBG ist durch die Kürzung jedoch nicht gefährdet.

Keine Untersuchung nachzuholen

Der inhaltlich neu gestaltete EKP umfasst nun neben den zehn Untersuchungen unter anderem auch eine Gesundheitsberatung zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche sowie die Erweiterung der Hebammenberatungen. In seiner elektronischen Form verzögert er sich um ein Jahr und wird erst im Herbst 2027 digital. Das erweiterte Untersuchungsprogramm gilt jedoch bereits seit 1. Oktober 2026. Die betroffenen (werdenden) Eltern bekommen von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten ein Zusatzheft ausgehändigt, in dem die zusätzlichen Termine nachgewiesen werden. Untersuchungen, die bis zum 1. Oktober noch nicht durchgeführt wurden, finden nach dem neuen Programm statt; es ist aber keine der neuen Untersuchungen nachzuholen, die vor dem 1. Oktober fällig gewesen wäre.

Ende der Zettelwirtschaft absehbar

Ein Tipp der Frauenreferentin: "Solange die Untersuchungen nicht digital gespeichert sind und in Papierform nachgewiesen werden müssen, empfiehlt es sich, die einzureichenden Formblätter aus dem gelben Heftchen zu kopieren, um jederzeit einen Nachweis vorlegen zu können." Das Ende der Zettelwirtschaft soll schließlich ein wesentlicher Vorteil des elektronischen EKP sein, der über Smartphone-App und Webbrowser funktionieren wird.

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