Licht und Schatten in steirischer Kinderbetreuung
Der 13. Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Steiermark zeigt, wie es um die steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen bestellt ist.
"Immer wieder kommen Väter und Mütter in die Beratung, denen der Arbeitgeber zugesichert hat, dass sie nach ihrer Babypause in Teilzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Wer dann den Unterschied zwischen einer herkömmlichen Teilzeitbeschäftigung und einer Elternteilzeit nicht kennt, verzichtet möglicherweise auf wichtige Rechte", erklärt die Leiterin des Referats Frau, Beruf & Familie in der steirischen AK, Bernadette Pöcheim. "Darum ist es mir wichtig, Betroffene zu informieren, damit sie ihre Entscheidung bewusst treffen können."
"Wer unsicher ist, ob eine Elternteilzeit zur eigenen Lebensplanung passt oder nicht, kann sich gerne in der Arbeiterkammer beraten lassen. Auch wer versehentlich eine herkömmliche Teilzeitregelung getroffen hat, obwohl die Stundenreduktion zum Zweck der Kinderbetreuung erfolgt ist, kann sich ebenfalls in der AK melden. Es gibt bereits beispielgebende Gerichtsverfahren, in denen eine Teilzeitbeschäftigung nachträglich in eine Elternteilzeit umgewandelt werden konnte", betont Pöcheim.
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