Kundenkarten machen gläsern
Geht es nach den Konsumenten, soll die Kundenkarte Schnäppchen bringen. Doch Achtung: Die erhobenen Daten geben viel über uns preis.
Mit 1. Jänner 2021 tritt die Beschränkung von 33 Stoffen in Kraft, die bekanntermaßen Krebs verursachen oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und in Bekleidung, Schuhen und anderen Textilwaren verwendet werden.
Die fortschritlichste und umfassendste Chemikaliengesetzgebung der Welt, die REACH-Verordnung, ist um 33 Stoffe reicher: Ab kommenden Jahr gelten für die Chemikalien, die bei häufigem Hautkontakt als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR-Chemikalien) eingestuft werden, neue Höchstwerte.
Die neuen Werte für beispielsweise Benzole, Formaldehyd, verschiedene Phthalate, Chinolin usw. gelten, wenn sie
• in Kleidung und damit in Bezug stehendes Zubehör (wie etwa Sportbekleidung, Taschen),
• in anderen Textilien, die in ähnlichem Maße wie Kleidung mit der menschlichen Haut in Berührung kommen (Bettwäsche, Decken, Polster oder wiederverwendbare Windeln) und
• Schuhwaren vorkommen.
Ausgenommen sind gebrauchte Kleider, Schuhe, Textilien, Taschen und anderes Zubehör, die bzw. das ausschließlich aus Naturleder, Pelzen und Häuten besteht. Ebenso Fußbodenbeläge, Teppiche und Einwegtextilien sowie persönliche Schutzausrüstungen für beispielsweise Streit- und Ordnungskräfte, Sport und Freizeit und ausgesuchte Medizinprodukte.
"Für uns als Arbeiterkammer ist wichtig, dass neben der eigenen EU-internen Produktion insbesondere auch die in die EU eingeführten Textilwaren dahingehend effektiv kontrolliert werden", sagt Josef Kaufmann von der AK-Marktforschung. "Die Zeit wird zeigen, ob das im ausreichenden Maße passiert. Die Reduktion der Grenzwerte dient unserer Gesundheit und kann durchaus als konsumpolitischer Erfolg angesehen werden." Problematisch ist aber weiterhin, dass die Konsumentin bzw. der Konsument bei den einzelnen Textilien nicht sieht, wie hoch die konkrete Belastung ist.
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