Textilien und Schuhe sollen künftig haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können.
Textilien und Schuhe sollen künftig haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können. © Kadmy - stock.adobe.com, AK Stmk
4.7.2022

Der grüne Deal: Nachhaltige Produkte sollen zur Norm werden

Um den Klimawandel zu bekämpfen, muss umfassender gedacht werden. Die EU-Kommission tut dies und hat ein umfangreiches Paket für nachhaltige Produkte geliefert. Dieses umfasst von der Energieeffizienz beim Produktdesign über Langlebigkeit und Wiederverwertung von Ressourcen auch die Wegwerfkultur und versucht damit nicht nur die offensichtlichen Probleme zu regulieren. 

Bereits bisher regelt die geltende Ökodesignrichtlinie den Energieverbrauch für bestimmte Produkte sowie deren Kennzeichnung, beispielsweise Kühlschränke, Klimaanlagen oder Fernseher. Mit der nun vorgeschlagenen Novelle der Ökodesignrichtlinie soll das Spektrum an Anforderungen hinsichtlich Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit deutlich erweitert werden. Außerdem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, in dem Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit abrufbar sind, um Konsumentinnen und Konsumenten bewusste Kaufentscheidungen und Reparaturen zu vereinfachen.

Fast alles wird reguliert

Der Rahmen der Verordnung beschränkt sich nicht auf gewisse Produktgruppen. Mit Ausnahme von Lebens-, Futter- und Arzneimittel sollen alle physischen Waren der Regulierung unterliegen. Die EU-Kommission legt sodann für alle Waren bestimmte Kriterien fest, um die Produktgruppen wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen oder Farben einzeln zu bewerten und Grenzen festzusetzen.

Kunde muss informiert werden

Der elektronische Produktpass soll Händler verpflichten, wichtige Informationen den Kundinnen und Kunden bekannt zu geben. Gibt beispielsweise der Hersteller eines Produkts eine gewerbliche Garantie für eine Lebensdauer von mehr als zwei Jahren, müssen Händler diese Information weitergeben. Bei energiebetriebenen Produkten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden, wie energieeffizient  die Produkte arbeiten. Ferner müssen Händler auch einschlägige Angaben zur Reparierbarkeit des Produkts oder andere Reparaturangaben der Hersteller (z. B. die Verfügbarkeit von Ersatzteilen) bereitstellen. Bei intelligenten Geräten sowie digitalen Inhalten und Diensten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auch über Software-Updates informiert werden.

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Frau beim Einkaufen

AK-Preischeck: Massive Teuerung bei Lebensmitteln

Um 4,5 Prozent sind die Preise für Lebensmittel seit vergangenem September gestiegen. Das zeigt eine Analyse der AK-Marktforschung.

Nur im Labor kann die tatsächliche Belastung von Textilien mit CMR-Stoffen festgestellt werden.

Krebserregende Stoffe: Strenge Grenzwerte bei Textilien

Mit 1. Jänner 2021 tritt die Beschränkung von 33 Stoffen in Kraft, die bekanntermaßen u.a. Krebs verursachen und in Textilwaren verwendet werden.

Beim Test von Paketdiensten gab es nur zehn Prozent ohne Fehler. Es gibt große Qualitätsunterschiede.

Paketzustellung: Boom und hoher Konkurrenzdruck

Die Paketzustellung boomt, allerdings sind die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten oft äußerst prekär.