AK-Preischeck: Massive Teuerung bei Lebensmitteln
Um 4,5 Prozent sind die Preise für Lebensmittel seit vergangenem September gestiegen. Das zeigt eine Analyse der AK-Marktforschung.
Bereits bisher regelt die geltende Ökodesignrichtlinie den Energieverbrauch für bestimmte Produkte sowie deren Kennzeichnung, beispielsweise Kühlschränke, Klimaanlagen oder Fernseher. Mit der nun vorgeschlagenen Novelle der Ökodesignrichtlinie soll das Spektrum an Anforderungen hinsichtlich Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit deutlich erweitert werden. Außerdem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, in dem Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit abrufbar sind, um Konsumentinnen und Konsumenten bewusste Kaufentscheidungen und Reparaturen zu vereinfachen.
Der Rahmen der Verordnung beschränkt sich nicht auf gewisse Produktgruppen. Mit Ausnahme von Lebens-, Futter- und Arzneimittel sollen alle physischen Waren der Regulierung unterliegen. Die EU-Kommission legt sodann für alle Waren bestimmte Kriterien fest, um die Produktgruppen wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen oder Farben einzeln zu bewerten und Grenzen festzusetzen.
Der elektronische Produktpass soll Händler verpflichten, wichtige Informationen den Kundinnen und Kunden bekannt zu geben. Gibt beispielsweise der Hersteller eines Produkts eine gewerbliche Garantie für eine Lebensdauer von mehr als zwei Jahren, müssen Händler diese Information weitergeben. Bei energiebetriebenen Produkten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden, wie energieeffizient die Produkte arbeiten. Ferner müssen Händler auch einschlägige Angaben zur Reparierbarkeit des Produkts oder andere Reparaturangaben der Hersteller (z. B. die Verfügbarkeit von Ersatzteilen) bereitstellen. Bei intelligenten Geräten sowie digitalen Inhalten und Diensten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auch über Software-Updates informiert werden.
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