Wohnstudie: Der Neubau ist zurückgegangen
Eine neue AK-Studie über das heimische Wohnungswesen zeigt: Der Neubau ist eingebrochen, die Leistbarkeit des Wohnens immer seltener gegeben.
Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Litern werden mit 25 Cent bepfandet. Man erkennt die betroffenen Flaschen am neuen Pfandlogo. Gibt man die leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle ab, erhält man das eingesetzte Pfand zurück. Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsfrist, in der nicht bepfandete Flaschen, die bis April 2024 abgefüllt wurden, noch verkauft werden können. Mit dieser Maßnahme soll die Sammelquote von derzeit 70 Prozent schrittweise bis 2027 auf 90 Prozent erhöht und dem Recyclingkreislauf zugeführt werden.
Ausgenommen vom Pfand sind Getränkeverbundkartons, Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen aus Kunststoff, Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind, Verpackungen von Milch- und Milchprodukten sowie Sirupflaschen.
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie verkauft wurden. Das gilt aber nicht für Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller: Die dort erworbenen Flaschen oder Dosen muss man bei einem Automaten entsorgen. An Orten mit vielen Menschen wie Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen können auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Das Pfandgut gibt man entweder an einen Automaten "automatisiert" (da müssen alle bepfandeten Gebinde zurückgenommen werden) oder bei kleineren Verkaufsstellen "manuell" zurück. Bei manueller Rücknahme kann man nur Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückgeben. Dazu ein Beispiel: Eine Bäckerei verkauft nur Getränke in 0,5-Liter-PET-Flaschen. Es werden daher nur 0,5-Liter-PET-Flaschen zurückgenommen. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.
Wenn man sein Pfand zurückgeben möchte, müssen das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sein. Die Verpackung muss daher leer, nicht zerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die zum österreichischen Pfandsystem gehört. Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Am besten ist, wenn man die Flaschen oder Dosen gleich nach Konsumation zurückgibt bzw. den Pfandbon gleich an Ort und Stelle einlöst.
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