Sozialer Wohnbau
In den wachsenden Ballungsräumen wird der Einbruch beim Neubau von Wohnun- gen besonders stark spürbar werden. Es fehlen vor allem leist- bare Wohnungen. © romul014, stock.adobe.com
28.10.2024

Wohnstudie: Der Neubau in der Steiermark ist zurückgegangen

Die Arbeiterkammer hat eine umfangreiche Studie über das heimische Wohnungswesen erstellt. Ergebnis: Der Wohnungsneubau ist eingebrochen, die Leistbarkeit des Wohnens ist vor allem bei der ärmeren Bevölkerung immer seltener gegeben.

In der Steiermark ist die Zahl an neuen Baubewilligungen stark zurückgegangen, von einem Höhepunkt 2019 mit mehr als 14.000 auf heuer voraussichtlich nur mehr 5.500 Wohneinheiten. Das ist ein Rückgang um mehr als 60 Prozent. Der geförderte Wohnungsneubau war von dieser Entwicklung nicht ausgenommen. Es sind dadurch Angebotsengpässe bei leistbaren Wohnungen vor allem in den stark wachsenden Ballungsräumen absehbar, heißt es in der Studie, die vom Wiener Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen im Auftrag der Arbeiterkammer durchgeführt wurde. Bis das heuer aufgelegte Sonderwohnbauprogramm mit den verbesserten Förderungen im Eigenheim- und Jungfamilienbereich greift, wird es noch dauern.

Leistbarkeit des Wohnens

Über alle Wohnformen und Bevölkerungsschichten hinweg kostet das Wohnen 19 Prozent des verfügbaren Einkommens. Ein Wert, der etwas unter dem europäischen Mittel von 20 Prozent liegt. Jene, die in Österreich in gemieteten Wohnungen leben, zahlen jedoch im Schnitt 26 Prozent ihres Einkommens für ihre Wohnkosten. Und besonders dramatisch ist die Situation bei der steigenden Zahl armutsgefährdeter Menschen in Österreich. Hier werden 40 Prozent und mehr des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufgebraucht. Für andere Aufwendungen des täglichen Lebens bleibt somit wenig übrig.

Genossenschaften günstiger

Der Erstbezug einer geförderten Neubauwohnung ist zuletzt zwar teurer geworden, dennoch bleibt vor allem die Genossenschaftswohnung eine deutlich günstigere Alternative zum freien Wohnungsmarkt. Durch das Kostendeckungsprinzip darf kein Gewinn erzielt werden, was sich in Verbindung mit dem steirischen Mietendeckel in günstigen Mieten niederschlägt. Ein einheitliches Mietrecht für den privaten Altbestand ist dringend notwendig. Eine Regulierung der zulässigen Miethöhe ist durch das Grundbedürfnis Wohnen gerechtfertigt. 

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