Neue verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Obst und Gemüse
Am 1.1.2025 sind zwei Verordnungen in Kraft getreten, die den Handel mit Obst und Gemüse neu regeln. Nun müssen frisches und getrocknetes Obst, Gemüse, Nüsse, Pilze, Bananen, Zitrusfrüchte u.v.m. mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden. Krumme Obst- und Gemüsewaren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im Handel vermarktet oder an karitative Einrichtungen gespendet werden. Die Qualitätsanforderungen für Zitrusfrüchte werden an internationale Standards (UNECE) angepasst. Für grüne und reife Bananen gelten künftig dieselben Standards – das schafft klare Erwartungen unabhängig vom Herkunftsland. Zusätzliche Begriffe, die auf eine höhere Qualität hindeuten sind künftig verboten, das heißt das Etikett darf außer den in den Anforderungen für die Vermarktung genannten Angaben keine irreführende Qualitätsbeschreibung enthalten.
Importiertes Obst und Gemüse wird künftig risikobasiert geprüft, bei Bedarf schon im Ursprungsland. Jeder Mitgliedstaat muss eine Datenbank über Händler von frischem Obst und Gemüse sowie Bananen erstellen. Die Konformitätsbescheinigungen werden von den zuständigen Behörden ausgestellt und mit angemessener Häufigkeit durch selektive Konformitätskontrollen geprüft. Für Konsument:innen bedeutet das mehr Transparenz, bessere Kontrollen und neue Möglichkeiten für bewusste Entscheidungen.
Nähere Informationen zu den Änderungen:
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 der Kommission vom 17. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1666/1999 der Kommission und der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 543/2011 und (EU) Nr. 1333/2011 der Kommission
Delegierte Verordnung - EU - 2023/2429 - EN - EUR-Lex
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 der Kommission vom 17. August 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor