28.11.2017

Gemeinsam für die Beschäftigten

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Von der Selbstverwaltung bis zur Sozialpartnerschaft: 1848 wurde mit dem Handelskammergesetz die Basis für die Selbstverwaltung geschaffen. Die Pflichtmitgliedschaft legitimierte zur Ausübung des Begutachtungsrechts zu Gesetzen. Das Thema Pflichtmitgliedschaft in den Kammern polarisiert und sorgt derzeit für heftige Debatten. Die zentrale Frage dabei: Ist das System des "Kammerstaats" anachronistisch oder zeitgemäß? Wir haben die Präsidenten der weiß-grünen Kammern – von den Apothekern bis zu den Ziviltechnikern – um ihre Positionen und Meinungen gebeten.

Das sagen die Präsidenten

Tipp/Hinweis/Achtung

Josef Herk, Präsident Wirtschaftskammer Steiermark: "Die Selbstverwaltung ist keine Pflicht, sie ist vielmehr ein wohlerworbenes Recht. Ein Recht, das mir als Unternehmer sehr am Herzen liegt. Kammern sind mit ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft und der demokratischen Wahl ihrer Repräsentanten nämlich ein Gegenpol zur staatlichen Allmacht. Eine Errungenschaft des Liberalismus, die uns Unternehmern Gehör verschafft. Darüber hinaus ermöglicht die Pflichtmitgliedschaft ein breites Leistungsspektrum auf solidarischer Finanzierungsbasis."

Josef Pesserl, Präsident Arbeiterkammer Steiermark

"Ich erwarte mir von der zukünftigen Regierung ein klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zur Mitgliedschaft in den Kammern und dass diese Einrichtungen finanziell nicht geschwächt werden. Dies ist für ein partnerschaftliches Miteinander, für einen Interessensausgleich zwischen den Gesellschaftsgruppen, für eine positive Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft und für sozialen Frieden von eminenter Bedeutung. Die Sozialpartnerschaft ist nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung."

Tipp/Hinweis/Achtung

Franz Titschenbacher, Präsident Landwirtschaftskammer Steiermark: "Durch die gesetzliche Mitgliedschaft schafft die Landwirtschaftskammer den so wichtigen Ausgleich der vielfältigen Interessen innerhalb der Berufsgruppe, um beispielweise bei Gesetzesentwürfen einen einheitlichen Standpunkt zu vertreten, und schafft damit auch Solidarität. Darüber hinaus bieten wir eine zukunftsorientierte Interessenvertretung, ein fachlich erstklassiges Bildungs- und Beratungsangebot und sind kompetenter Ansprechpartner in Förderfragen. Service hat bei uns einen hohen Stellenwert."

Eduard Zentner, Präsident Landarbeiterkammer Steiermark

"Als gesetzliche Interessenvertretung bieten die Kammern unbestritten professionelle Beratungs- und Förderungsangebote. Die Pflichtmitgliedschaft garantiert, dass alle Mitglieder diese Serviceleistungen unbürokratisch in Anspruch nehmen können, und sie stellt sicher, dass die Kammern nicht nur eine Art Transportmittel sind, bei denen man beliebig zu- oder auch aussteigen kann. Durch die Pflichtmitgliedschaft sind und bleiben die Kammern verlässliche Partner für ihre Mitglieder, aber auch für jede Regierung."

Tipp/Hinweis/Achtung

Herwig Lindner, Präsident Ärztekammer Steiermark: "Die Frage, die sich stellt, ist: Was verliere ich, wenn ich nicht die Sicherheit der Kammer habe? Die Antwort ist: Ich stehe als Einzelner schutzlos mächtigen Apparaten gegenüber: den Krankenkassen, den Spitalsträgern, dem Staat. Eine solidarische Interessengemeinschaft ist nicht immer bequem, weil Interessensausgleich harte Arbeit ist. Aber diese Arbeit leisten wir selbst. Die Entmachtung der Kammer entmachtet alle Ärzte. Das hieße Fremdverwaltung statt ärztlicher Selbstbestimmung."

Gerhard Kobinger, Präsident Apothekerkammer Steiermark

"Pflichtmitgliedschaft? Ja! Die Österreichische Apothekerkammer ist die Interessenvertretung aller angestellten und selbständigen Apothekerinnen und Apotheker. Sie kontrolliert die Einhaltung der Berufspflichten, organisiert die Aus- und Fortbildungen und sichert die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch unser Engagement stellen wir Apotheker den im internationalen Vergleich sehr hohen Standard in der Arzneimittelversorgung in Österreich sicher."

Tipp/Hinweis/Achtung

Michaela Christiner, Präsidentin Kammer der Wirtschaftstreuhänder Steiermark: "Alle bisherigen Umfragen unter unseren Mitgliedern zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den Leistungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (2016: 91,2 Prozent der Mitglieder). Eine Befragung unserer Mitglieder würden wir daher nicht scheuen. Als freier Beruf ist uns die eigenständige Selbstverwaltung sehr wichtig und wir geben darüber hinaus ebenso zu bedenken, dass derzeit die Kammern für den Staat auch zahlreiche wichtige Aufgaben übernehmen."

Veronika Scardelli, Präsidentin Zahnärztekammer Steiermark

"Die Kammern der Freien Berufe sind historisch gewachsene Grundlage unserer Demokratie seit 1848. Sie sind parteipolitisch und wirtschaftlich unabhängig. Die Berufsgruppen und deren Standesvertretungen bilden wichtige Vertrauensberufe ab, an die sich die StaatsbürgerInnen ohne Vorbehalte wenden können. Ohne Pflichtmitgliedschaft wäre privatem Lobbyismus Tür und Tor geöffnet. Jedes Kammermitglied müsste als Einzelkämpfer aktiv werden. Die zahlreichen, vom Gesetzgeber verordneten Aufgaben müssten vom Staat übernommen werden und die Leistungen kämen deutlich teurer. Wichtige Belange, wie Qualitätssicherung, Fortbildung, Ausbildung der zahnärztlichen Assistentinnen und Assistenten, oder Disziplinarverfahren wären nicht mehr im Bereich der Zahnärzteschaft selbst. Der Solidaritätsgedanke einer geschlossenen Gruppe ginge verloren! Wollen wir mehr Staat, oder wollen wir als Freiberufler unsere Unabhängigkeit bewahren?"

Tipp/Hinweis/Achtung

Gerald Fuxjäger, Präsident Ziviltechnikerkammer Steiermark: "Alle bisherigen Umfragen unter unseren Mitgliedern zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den Leistungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (2016: 91,2 Prozent der Mitglieder). Eine Befragung unserer Mitglieder würden wir daher nicht scheuen. Als freier Beruf ist uns die eigenständige Selbstverwaltung sehr wichtig und wir geben darüber hinaus ebenso zu bedenken, dass derzeit die Kammern für den Staat auch zahlreiche wichtige Aufgaben übernehmen."

Dieter Kinzer, Präsident Notariatskammer Steiermark

"Der Wert der Selbstverwaltung ist in kleineren Organisationen oft besser wahrnehmbar. Unsere Mitglieder schätzen die Ausbildung, die Interessensvertretung, die Entwicklung neuer Dienstleistungen und die Disziplinarhoheit. Was wäre die Alternative? Die Pflichtmitgliedschaft gegen Staatsverwaltung eintauschen? Wenn wir dem Grundgedanken folgen, in Selbstverwaltung die Interessen unserer Mitglieder gegenüber dem Staat zu vertreten, gibt es keine Alternative zur Pflichtmitgliedschaft."

Tipp/Hinweis/Achtung

Gabriele Krenn,Präsidentin Rechtsanwaltskammer: "Eine freie und unabhängige Anwaltschaft ohne Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer ist de facto nicht vorstellbar. Angesichts der geringen Zahl von nur ca. 6.000 Anwältinnen und Anwälten in ganz Österreich ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer, deren Funktionäre ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, grundlegende Voraussetzung für einen Fortbestand der anwaltlichen Selbstverwaltung, der effizienten Disziplinargerichtsbarkeit und die umfangreichen Unterstützungsleistungen für die Berufsausübung."

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