Förderung für berufliche Perspektiven
Die Arbeiterkammer Steiermark investiert in die Ausbildung junger Menschen bei Jugend am Werk in Mürzzuschlag.
In den vergangenen Jahren wurde die Familienzeit, also der Papamonat nach der Geburt eines Kindes, in vielen Bereichen verbessert. Nun ging ein Gesetzesvorschlag in Begutachtung, der auch Zivildienern und Grundwehrdienern einen Papamonat ermöglichen soll.
Die erste Zeit mit einem Baby zu Hause ist eine aufregende Zeit des Staunens – und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. "Um Vätern von Anfang an zu ermöglichen, mit ihrem Kind vertraut zu werden und ihr Partnerin zu unterstützen, wurde die sogenannte Familienzeit eingeführt", erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim.
In den acht Wochen nach der Geburt, in denen die Mutter im Mutterschutz ist, können Väter, die ihren Hauptwohnsitz mit ihrem Kind teilen, einen Monat lang ihrer Arbeit fernbleiben, um sich ganz der Familie zu widmen. Dabei zu beachten sind drei Meldefristen: Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin ist der Arbeitgeber über den voraussichtlichen Geburtstermin zu informieren und darüber, dass und wann sein Arbeitnehmer den Papamonat in Anspruch nehmen möchte. Für die werdenden Väter gilt ab der Meldung (aber frühestens vier Monate vor dem Geburtstermin) ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, der vier Wochen nach Ende des Papamonats ausläuft.
Da sich die wenigsten Babys an ihren errechneten Geburtstermin halten, müssen Väter ihrem Arbeitgeber unverzüglich nach der Geburt den Geburtstag melden und innerhalb von einer Woche nach der Geburt ganz konkret sagen, wann sie den Papamonat beanspruchen werden. Achtung: Ein Papamonat kann erst dann beginnen, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus zurück sind.
In den vergangenen Jahren kam es zu einigen positiven Veränderungen: Der Papamonat wird nun nicht mehr von einer späteren Väterkarenz abgezogen, er wird auf berufliche Vorrückungen angerechnet und für Geburten seit August 2023 gibt es doppelt soviel Geld wie davor. Das Geld – der Familienzeitbonus – ist gesondert beim Krankenversicherungsträger zu beantragen.
Bisher ohne Anspruch auf Papamonat waren Zivildiener, Grundwehrdiener und Zeitsoldaten. Daher wurde im heurigen April ein Gesetzesvorschlag in die Begutachtung geschickt, der diesen Missstand beseitigen soll. Vielleicht ist es zum nächsten Vatertag auch schon soweit …
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