AK Standpunkt zum 12-Stunden-Tag-Gesetz

Die AK ist gegen das neue Gesetz.

Es bringt Verschlechterungen für die Beschäftigten. Zu langes Arbeiten schadet der Gesundheit. Das Gesetz bedeutet weniger Zeit für Freizeit und Familie. Denn wann Zeitausgleich genommen werden darf, bestimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Auftragslage. Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, wie groß der Druck auf die Beschäftigten bereits jetzt ist. In Branchen mit starkem Druck wird es für die Beschäftigten sehr schwierig, nein zu Mehrstunden zu sagen. Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, ob man in einem klimatisierten Büro einmal zwölf Stunden lang arbeitet oder in brütender Hitze eine Straße asphaltiert. Durch das Gesetz wird mehr Sonntagsarbeit möglich, Ruhezeiten werden gekürzt.


Hier gehen wir auf Ar­gu­men­te der Be­für­wor­ter des neuen Gesetzes ein:

Aber den 12-Stunden-Tag gibt es doch schon längst …

Derzeit gibt es den 12-Stunden-Tag als Ausnahme für Sonderüberstunden, mit viel Schutz für alle, die so lange arbeiten. Andere Arbeitszeitmodelle mit 12-Stunden-Schichten (etwa im Gesundheitsbereich) sind verbunden mit planbaren Freizeitblöcken im Anschluss an diese Dienste. Künftig wird es normal sein, dass zwölf Stunden gearbeitet werden, wenn es der Arbeitgeber will oder wenn viel zu tun ist.

An der Gesamtarbeitszeitzeit ändert sich nichts. Die ist ja von der EU begrenzt.

Stimmt. Innerhalb von vier Monaten (17 Wochen) gilt eine Grenze von 48 Stunden pro Woche. Im Durchschnitt. Es ist also durchaus möglich, acht Wochen lang 60 Stunden pro Woche zu arbeiten – wenn man „nur“ danach sieben Wochen lang 40 Stunden pro Woche und dann zwei Wochen 28 Stunden pro Woche arbeitet.

Es gibt ja die Freiwilligkeitsgarantie?

Theoretisch ja, aber wir wissen aus der AK Arbeitsrechtsberatung: Die Garantie, dass Überstunden „freiwillig“ sind, nützt wenig, wenn man Angst um seinen Job hat. Wenn der Druck groß ist, ist man gezwungen, „freiwillig“ mehr zu arbeiten. Wer nicht „freiwillig“ mehr arbeitet, wird vermutlich der Erste sein, der gekündigt wird, wenn gespart werden muss. Und der Letzte sein, der befördert wird.

Selbst Beamte dürfen so lange arbeiten …

Stimmt. Aber Beamte haben höheren Schutz als die meisten anderen Beschäftigten, etwa vor Kündigungen. Außerdem haben Beamte das Recht auf eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr.

In Dänemark und Schweden ist das ja auch erlaubt.

Stimmt. Aber in Dänemark und in Schweden liegt die Jahresarbeitszeit deutlich unter dem österreichischen Wert. Insgesamt arbeiten die Schweden also weniger als wir und zwar um mehr als 70 Stunden pro Jahr. Außerdem ist in Schweden die Zahl der erlaubten Überstunden deutlich geringer als in Österreich.

Das Gesetz bringt doch nur eine kleine Änderung.

Das System wird komplett umgedreht. Bis jetzt musste der Arbeitgeber begründen, warum ausnahmsweise 12 Stunden lang gearbeitet werden soll. In Zukunft kommen die Beschäftigten unter Druck und müssen erklären, warum sie nach 10 Stunden „schon“ nach Hause gehen. Eine Vorankündigung für überlange Arbeitstage braucht es nicht. Deshalb haben die kleinen Änderungen große Wirkungen. Dazu kommt: Vieles ist im Gesetz unklar formuliert. Lange Rechtsstreitigkeiten werden die Folge sein.

Es sind nur AK, Gewerkschaft und SPÖ gegen den 12-Stunden-Tag.

Irrtum. Dagegen ist auch die österreichische Bischofskonferenz, die Allianz für einen freien Sonntag der Katholischen Sozialakademie Österreichs (ksoe), der Katholische Familienverband Österreichs, der Behindertenrat und die Behindertenanwaltschaft, der Samariterbund, Greenpeace, der Alpenverein, der Österreichische Frauenring sowie Kulturinstitutionen wie die IG AutorInnen und der Kulturrat. 

Eine moderne Arbeitswelt braucht ein solches Gesetz.

Irrtum. Ein modernes Arbeitszeitgesetz würde nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, sondern für beide Seiten echte Vorteile bringen. Das tut dieses Gesetz nicht.

Die Sozialpartner haben sich ja bereits darauf geeinigt.

Irrtum. Es gab keine Einigung der Sozialpartner. Es gab Forderungspapiere auf beiden Seiten, aber keinen Kompromiss. Jetzt hat man das Papier der Wirtschaft aufgegriffen – zu Lasten der Beschäftigten.

Es wurden Demonstranten bezahlt.

Irrtum. Für weniger als 40 Teilnehmer aus Vorarlberg, die nicht am selben Tag nach Hause fahren konnten und die ÖGB-Mitglieder sind, wurde vom ÖGB Vorarlberg Anreise und Unterkunft übernommen.

AK und Gewerkschaft sind gegen das Gesetz, weil sie um ihre Macht fürchten.

Irrtum. Wenn man die Interessen der Beschäftigten vertritt und die Rechtslage kennt, dann sieht man die vielen Fallstricke, die dieses Gesetz beinhaltet. Zu denken geben sollte, dass es die Industrie und die Wirtschaft sind, die diese Änderungen begrüßen.

Wir haben ja eh eine Betriebsvereinbarung, die wird weitergelten.

Viele Betriebsvereinbarungen sind befristet. Endet die Frist, wird in vielen Fällen keine Betriebsvereinbarung mehr notwendig sein. Eine Betriebsvereinbarung enthält viele Vorteile für Arbeitnehmer.

In Krankenhäusern wird doch auch 12-Stunden lang gearbeitet.

Im Unterschied zum geplanten 12-Stunden-Tag ist in Krankenhäusern der Freizeitausgleich geregelt, das Recht auf Blockfreizeit steht nicht im neuen Gesetz. Zudem sind die Dienstpläne im Voraus bekannt und somit ist das Leben besser planbar. Nach dem neuen Gesetz kann in der Früh bekannt gegeben werden, dass der heute Tag ein langer wird, dass man, wenn man um acht Uhr kommt, erst um 20 Uhr gehen kann.

In der Industrie gibt es auch 12-Stunden-Schichten.

Stimmt. Aber dort gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen und für die Mehrarbeit einen Mehrausgleich.

Die ÖBB-Lokführer durften auch schon bisher zwölf Stunden Dienste haben.

Ja, aber jetzt können Überstunden viel kurzfristiger angeordnet werden, 60 Stunden Wochen werden viel öfter möglich. Die bisherigen 12-Stunden-Arbeitstage waren vorangekündigt, und es gab Ausgleichszahlungen und Freizeitblöcke dafür.

Selbst im Plan A der SPÖ war vom 12-Stunden-Tag die Rede.

Der 12-Stunden-Tag im Plan A ist mit Rechten für die Beschäftigten verbunden: zum Beispiel ein Recht, von Teilzeit auf Vollzeit und umgekehrt wechseln zu können und ein Recht auf längere zusammenhängende Freizeitblöcke.

Überstundenzuschläge bleiben ja erhalten.

Im Gesetz ist geregelt, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu bezahlen sind. Aber: Das gilt nur für angeordnete Überstunden. Wer in Gleitzeit „freiwillig“ länger bleibt, weil er oder sie sonst nicht fertig wird, ist in der Praxis oft um den Zuschlag für die neunte und zehnte Stunde umgefallen – und künftig dazu noch für die elfte und zwölfte. Dazu kommt: In Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen gab es für eine elfte und zwölfte Stunde oft einen höheren Zuschlag als im Gesetz. Das wird künftig nicht mehr nötig sein, weil das Gesetz die elfte und zwölfte Überstunde ja grundsätzlich erlaubt.

Endlich gibt es das gesetzliche Recht, nein zu Überstunden sagen zu dürfen.

Wer sagt wirklich nein, wenn er den Druck von Kollegen und vom Arbeitgeber spürt? Zudem könnte dieses Recht dazu führen, dass Anfechtungen bei Kündigungen noch häufiger werden.

Warum sollen die Beschäftigten nicht selbst entscheiden können?

Das Gesetz wird für alle Beschäftigten und für alle Branchen gelten. Beschäftigte, die schon bisher gute Arbeitsbedingungen mit ihrem Chef ausverhandeln konnten, werden unter den neuen Regelungen nicht leiden. Aber dort, wo die Arbeitskraft leicht ersetzbar ist, werden die Auswirkungen enorm sein. Dort, wo die Arbeit schwer ist (zum Beispiel Lagerarbeiter), werden die Auswirkungen ebenfalls enorm sein.

Endlich gibt es die Vier-Tage-Woche und mein Wochenende wird verlängert!

Schon seit über 20 Jahren sind Vier-Tage-Wochen möglich. Dass sie so selten zur Anwendung kommen, liegt daran, dass diese Art von Zeiteinteilung von vielen Unternehmen nicht unterstützt wird.

Es ist halt notwendig, damit Österreich wettbewerbsfähig ist.

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Die Mehrheit der Bevölkerung will das so …

Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine überlangen Arbeitszeiten will

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