Das neue Arbeitszeitgesetz geht an der betrieblichen Praxis vorbei.
Das neue Arbeitszeitgesetz geht an der betrieblichen Praxis vorbei. © AdobeStock_Alexey Tulenkov, AK Stmk

12/60 Stunden: AK fordert ein besseres, faires Gesetz

Das seit wenigen Wochen geltende Arbeitszeitgesetz sorgt für erhöhten Beratungsaufwand im AK-Arbeitsrecht. AK-Präsident Josef Pesserl stellt fest, "dass das neue Arbeitszeitgesetz den Realitätscheck nicht bestanden hat, weil es ohne Gefühl für die Realität und ohne Einbindung der Beschäftigten gemacht wurde."

Gesetz hat Realitätscheck nicht bestanden

Der AK-Präsident nennt drei entscheidende Punkte, auf die sich seine Aussage stützen:

  • Die Freiwilligkeit für die Beschäftigten ist eine hohle Phrase.
  • Strenge Strafen sind nicht möglich, weil sowohl die Zahl der Prüfer (Arbeitsinspektion) als auch deren Strafmöglichkeiten (Kumulationsprinzip) eingeschränkt werden.
  • Im Gericht wird kein einziger Job gerettet.

Besorgte Anrufe – erhöhter Beratungsaufwand

Tenor der Anfragen ist die Sorge der AK-Mitglieder, wie mit den Wünschen der Vorgesetzten nach längeren Arbeitszeiten umzugehen ist. So wird angefragt, wer nun zur "dritten Führungsebene" zählt, für die weder das Arbeitszeit- noch das Ruhezeitgesetz gilt. Tourismusbeschäftigte sind mit den bereits aus Tirol bekannten Vertragsschablonen konfrontiert. Jobsuchende müssen unterschreiben, dass sie freiwillig die gesamte Saison 12/60 Stunden arbeiten wollen.

Es melden sich aber auch Betriebsräte, die in ihren Betrieben mit weitgehenden Wünschen der Geschäftsführungen für die gesamten Belegschaften konfrontiert sind. So geht es um Generalvollmachten zur Einteilung von Beschäftigten an bisher arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen. Es geht um gewünschte neue Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit, damit die zuschlagsfreie Tagesarbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt werden kann. Regelungen zur Inanspruchnahme von geblockter Freizeit sind allerdings nicht enthalten.

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